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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: tank1911 am 05. Oktober 2020, 10:20:03Gibt es eine so klare Anweisung auch für die Antragstellung "DuZ"?
Um das für die Nachwelt richtig zu stellen:
1.Zitatich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen.
Über alle OrgBer hinweg (einzelne OrgBer satteln noch zusätzlich auf) gilt gem. ZDv A-1454/23 "Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung":
"Pro Kalendermonat, in dem ein solcher Dienst geleistet wurde, ist zwingend mindestens ein Tag Freistellung vom Dienst zu gewähren (Mindestfreistellung). Dieser Tag kann nicht ersatzweise vergütet werden."
2.
Unter Anderem damit bei der Bearbeitung das dafür geschulte Personal, Auflagen wie unter 1. beachtet, wird die Vergütung nicht beantragt. Es ist von Amts wegen, durch die Einheit /Dienststelle etc., eine Änderungsmeldung "Vergütung für besondere zeitliche Belastungen" mit genanntem Formular zu erstellen.ZitatDa hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.
Das mag traurig wie löblich sein. Dennoch ist unter dem Strich davon abzuraten. Nicht nur weil man Leute, die genau dafür bezahlt werden, um ihre Pflichten bringt, sondern auch, weil sich letztlich durch Unkenntnis Fehler einschleichen können, die u.U. zu Vermögensschäden führen können.
Zitatich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen.
ZitatDa hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.