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Zitat von: sgt.woods am 16. November 2020, 09:30:30
Entschuldigung
Ich meinte das, was man bekommt wenn einem keine Stuben gestellt werden können, dann erhält man doch einen Zuschuss in höhe der Ortsüblichen Miete, zur Anmietung einer TG Wohnung, wobei die Höhe vom Standort abhängig ist.
Damit könnte man doch ein Hotel finanzieren bis man eine Whg hat oder benötigt man dafür tatsächich schon einen Mietvertrag (vermutlich?)
ZitatIch werde WE sein und kenne aber noch nicht das neue Schießausbildungskonzept. Nun habe ich von einem Bekannten gehört, das es speziell bei der LW keinen UGL für WE gibt, sondern das man direkt seinen Dienst in der Stammeinheit antritt, also müßte man gar nicht nach Heide.Korrekt.
ZitatUnd es dürfte ja egal sein wofür man den Mietzuschuß verwendet..Was soll das sein?
Zitat von: NilsBW am 13. November 2020, 09:29:47
Der letzte Beitrag sagt alles aus.
Dennoch eine kleine Ergänzung, die Sie vielleicht beruhigt: ich bekomme ebenfalls TG nach §6, die tägliche Heimfahrt von 147km pro Weg ist aber als nicht zumutbar bewertet worden. Nichtsdestotrotz erhalten Sie einen nicht beklagenswerten Zuschuss von 15€/Tag im Monat Trennungsübernachtungsgeld zzgl. Trennungstagegeld. Man kann sich also auch bei Unzumutbarkeit nicht beklagen.
Siehe:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html
Zitat von: bauer3344 am 12. November 2020, 16:07:28
Jetzt verstehe ich nichts mehr . Kann mich bitte jemand kurz aufklären . Ich gehe Mal davon aus das mir das tägliche Pendeln nicht zugesagt werden kann, da ich die Ruhezeit überschreite Also bekomme ich TG für auswärtiges verbleiben, was sind da nun die Pauschalen die ich pro Tag erhalte?
Danke
Zitat von: Andi8111 am 12. November 2020, 14:21:14
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html
Zitat von: NilsBW am 12. November 2020, 11:45:36
Ergänzung:
Denke pro Strecke meint er 100km,nicht 200km, siehe seine Rechnung (Eigenanteil ist immer einfacher Weg und da meint schreibt er 100km).
Zum Weg: ich pendele seit mehr als einem Jahr täglich insgesamt 300km. Man kann nicht pauschal sagen, dass das nicht geht auf Dauer, jeder ticket anders und jeder legt andere Prioritäten. Auch kann man das nicht pauschal an Kilometern festmachen, denn bei mir sind es 90% Autobahn unbegrenzt, da sagt die Kilometerzahl nicht alles aus.
Zu der Rechnung TG §3:
die 14 Tage erhöhter TG Satz gelten nur einmal, wenn du kommandiert/versetzt (Dienstantritt) wirst, sprich für den Erstantrag. Danach wird mit dem Satz ab dem 15. Tag gerechnet für die folgenden Monate.
MkG