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Autor Andi8111
 - 10. Dezember 2020, 21:21:05
Ich kann sogar zwischen deinen Zeilen lesen und habe das sehr wohl verstanden. Aber danke für den freundlichen Hinweis.
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 21:01:41
Himmel- lies doch mal was ich schreibe. Da steht nichts von "wird auf jeden Fall anerkannt". Es ist aber eben auch nicht mit "könnte sich ja privat angesteckt haben". Wie gesagt: ES MUSS IM EINZELFALL ERMITTELT WERD!.

Es geht ja auch nicht mehr um DIESEN Fall.
Autor Andi8111
 - 10. Dezember 2020, 20:55:35
Ich auch. Eine in der Grippesaison erkrankte Pflegekraft, die auf eine Influenza eine Pneumonie mit Pleuraempyem, Teilresektion und damit verbundener vollständiger Erwerbsminderung erlitt, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Entschädigung durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Die bloße Pflege eines auch an Influenza Erkrankten reicht nach Ansicht des Landessozialgerichtes Niedersachsen z.B. nicht aus. Vor allem auch dann nicht, wenn in der eigenen Familie Erkrankungsfälle vorhanden waren und die Infektionskette inkl. der Betrachtung der Inkubationszeiten eine Infektion während der Arbeit am Patienten unwahrscheinlich macht.
Ich denke, diese Argumentationskette würde in diesem Falle auch zutreffen. (zumal der TE bereits gesagt hat, dass er keine Kontakte zu positiven Personen im Dienst hatte).

Ich verstehe nicht, was du mit "billige Ausrede" meinst? Es geht hier ja nicht darum, vor Tränen triefend jedem den großen Griff in die Sozialkassen zu erlauben, sondern um eine nachvollziehbare Zuordnung des Infektionsweges und die rechtlich sichere Feststellung der Entschädigungspflicht. Ist das nicht nachweisbar, gibt es kein "ach, na, im Zweifel zahlen wir halt".
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 20:48:30
Natürlich muss das im Einzelfall genau untersucht werden. Aber "Ansteckung auch außerhalb des Dienstes möglich" ist eine billige Ausrede. Ich kenn den Algorithmus der DGUV.
Autor Andi8111
 - 10. Dezember 2020, 20:44:27
Es richtet sich nach der Ansicht der Unfallversicherer und des versorgungsmedizinischen Beirates. Es gibt sehr strikte Regeln, um Infektionskrankheiten als Arbeitsunfall/Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Und wenn man das Ganze mal ganz sachlich sieht: Die Infektionsgefahr ist mittlerweile meist überall gegeben; insofern kann eine Infektion auch, zumindest ist sie das bei allen meinen Patienten, die Soldaten sind so, schicksalhaft außerhalb des Dienstes erworben werden. Wo keine Infektionskette nachweisbar ist, den Dienstherren in die Pflicht zu nehmen, halte ich für falsch.
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 20:41:27
Das ist ja schön, dass das BAPers einfach mal definiert, dass es keine WDB ist- ob das rechtlich haltbar ist, wird man sehen. Im Zweifel als WDB melden, dann ist die Bundeswehr erstmal in der Pflicht zu ermitteln.
Autor Andi8111
 - 10. Dezember 2020, 18:46:48
Vielleicht warten wir erstmal ab, ob sich die Probleme mit der Zeit geben. Eine Entlassung wegen DU und/oder vermuteter WDB lässt genug Zeit, sich auf alle Eventualitäten einzustellen. Und die Wahrsagerei hier und heute wird in keinem Fall etwas zum Fall beitragen, was dann noch relevant ist.
Autor Gefr (FA)
 - 10. Dezember 2020, 18:16:06
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2020, 16:19:36
Was du auf jeden Fall auf dem Schirm haben solltest, ist deine Zwischenfestsetzung bzw. wann die ausläuft. Wenn´s blöd läuft, endet deine Dienstzeit nämlich zu dem Zeitpunkt.


Ok, das wäre in meinem Fall dann erstmal der 31.03.21 (Ende der Probezeit) und dann nach 3 Jahren (Fw).
Scheidet man dann "regulär" aus mit vorzeitigem DZE oder wie kann ich mir das vorstellen? Weil Bfd ist da dann ja auch nicht so prickelnd. Und die DU-Versicherung wird hier auch nicht greifen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Autor Andi8111
 - 10. Dezember 2020, 17:56:15
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2020, 17:32:41
Erste Frage:Ja. Ob er sich im Rahmen der Amtshilfe oder sonstige Eigenheiten des Dienstes angesteckt hat, ist dabei nicht so wichtig.

Die zweite Frage kann ich nicht beantworten.

Das BAPersBw hat kürzlich dazu erklärt, dass eine Ansteckung im Dienst bei ebenfalls erkrankten Kameraden NICHT zu einer WDB führt. Als SanPers eingesetzten Soldaten, oder Soldaten die Amtshilfe leisten, kann eine WDB bei nachgewiesener Infektkette (der Nachweis muss mindestens hochwahrscheinlich sein) anerkannt werden. Sollte die Infektion mindestens wahrscheinlich auch eine andere Quelle haben können, scheidet eine WDB aus.
Autor F_K
 - 10. Dezember 2020, 17:42:57
Häusliche Quarantäne ist kein ATB.
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 17:32:41
Erste Frage:Ja. Ob er sich im Rahmen der Amtshilfe oder sonstige Eigenheiten des Dienstes angesteckt hat, ist dabei nicht so wichtig.

Die zweite Frage kann ich nicht beantworten.
Autor Mixable22
 - 10. Dezember 2020, 17:24:12
Zitat von: 200/3 am 10. Dezember 2020, 17:05:30
Mal kurz blöd dazwischengefragt:

Kann man eine (nachweislich) im Dienst erfolgte Infektion/Erkrankung mit/an Corona bezüglich Spätfolgen als WDB geltend machen?

(Die Frage kam so ähnlich irgendwann schonmal von irgendwem im Corona-Thread, eine Antwort konnte oder wollte dem Fragensteller aber dort keiner geben)

Ich dachte schon das meine Frage unsichtbar wäre, aber anscheinend hat sie doch wer gelesen.

Moin,

nehmen wir mal rein theoretisch an das sich ein Soldat während der Amtshilfe mit corona infiziert hat, besteht die Möglichkeit, wenn bleibende Schäden entstehen oder sonstiges, WDB zu stellen?

Wie verhält es sich dann mit der angeordneten Quarantäne, zählt die dann noch zu den nachbereitenden Maßnahmen zwecks Ausnahmetatbestand?

Mkg
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 17:08:56
Grundsätzlich ja. Genauso wie im Zivilen Covid sowohl eine Berufskrankheit als auch die Folge eines Arbeitsunfalls sein kann.

Vermutlich ist die Frage im Coronathread untergegangen.
Autor 200/3
 - 10. Dezember 2020, 17:05:30
Mal kurz blöd dazwischengefragt:

Kann man eine (nachweislich) im Dienst erfolgte Infektion/Erkrankung mit/an Corona bezüglich Spätfolgen als WDB geltend machen?

(Die Frage kam so ähnlich irgendwann schonmal von irgendwem im Corona-Thread, eine Antwort konnte oder wollte dem Fragensteller aber dort keiner geben)
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 16:19:36
Was du auf jeden Fall auf dem Schirm haben solltest, ist deine Zwischenfestsetzung bzw. wann die ausläuft. Wenn´s blöd läuft, endet deine Dienstzeit nämlich zu dem Zeitpunkt.