ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: ulli76 am 11. Januar 2021, 16:10:26
Ähm- wie soll man einen Erstsemester als Truppenart einsetzen?
Bitte nicht alles durcheinanderwerfen:
Mit einer einfachen Exmatrikulation ist man nicht automatisch nicht geeignet für die Laufbahn- man hat dann einfach erstmal keinen Studienplatz mehr.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
-Antrag auf Entlassung und das Beste hoffen. Könnte im ersten Semester evtl. sogar funktionieren.
KDV.
-"Totprüfen" lassen- darauf erfolgt regelhaft die Entlassung. Vor allem wenn der Soldat nicht in die Laufbahn der Truppenoffiziere gibt. Ob die Entlassung zum Ende der Zwischenfestsetzung erfolgt oder früher, muss man sehen.
Das mit dem Totprüfen lassen, hat aber einen entscheidenden Nachteil- man kann damit das Medizinstudium in Deutschland nicht mehr abschließen.
- einfach Exmatrikulieren und nicht mehr zur Uni gehen- kann dienstrechtliche Probleme verursachen. Man hat ja den Auftrag nach besten Kräften und gewissenhaft zu studieren.
-Entlassung wegen gesundheitlicher Nichteignung- kommt immer mal wieder vor. Da wird dann gerne eine Diagnose "Anpassungsstörung aufgrund Fehlverpflichtung" konstruiert. ABER: auch hier kann es massive Probleme geben- mit Versicherungen, Verbeamtungen usw.
Jetzt ist die Frage wo man den Soldaten bis zur Entlassung einsetzt: Da wo Bedarf für jemanden ohne Ausbildung ist. Erst einmal gehört man in die eigene Betreuungseinheit. Nach Widerruf der Beurlaubung zum Studium leistet man dort als Dienst. Da wo die Einheit einen brauchen kann. Ob man den Soldaten dann noch woanders hinschickt (Ausbildungseinheit, Coronahilfe, anderes SanZ) wird man dann sehen.
Sooo häufig wird man als SanOffz jetzt auch nicht mehr versetzt. Und man versucht das schon halbwegs regional passend zu machen. Häufige Dienstpostenwechsel ergeben sich zum einen aus der Struktur der Weiterbildung und zum andern aus Karrieregründen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 11. Januar 2021, 16:47:06
Und irgendwo in Deutschland sitzt jemand der sehr gerne - vielleicht nach einer Ausbildung als Krankenpfleger - ein Studium der Humanmedizin aufgenommen hätte, aber notenmäßig einen Hauch schlechter war oder gar eine Quote erfüllt werden musste.
Zitat von: Talus78 am 11. Januar 2021, 09:13:47
und ich werde sicherlich nicht die zusage bekommen die Restdienzeit auf einem Truppenarztposten zu bleiben.
Sollte ich meine psychischen Gedanken meinem Truppenarzt mitteilen?
Zitat von: Talus78 am 11. Januar 2021, 08:05:42Alles möglich, von der räumlichen Nähe bis weiter weg. Auch vielleicht Abstellungen zur Amtshilfe Corona, bspw. nach Berlin, MeckPom o.ä.
Wie würde diese Zeit denn aussehen? 4 Jahre in einem SanVerZ in meiner Nähe ?
ZitatSollte deswegen doch entlassen werden?Ja, nach 4 Jahren.