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Zitat von: NicW am 24. Januar 2021, 22:28:26
Die Vorschrift müsste ich am Dienstag suchen. Aber wir hatten den Fall am Standort das ein Soldat erst nach 3 abgerechnet hat und sich dann entschieden hat doch tgl. zu pendeln. Daher weiss ich das wechseln möglich ist.
Zitat von: NicW am 24. Januar 2021, 15:08:24
Halt Stop. Wenn man an der Grenze zur zumutbarkeit wohnt hat man ein einmaliges Wahlrecht ob man nach 3 oder 6 beziehen möchte. Aber in §7 2 steht (2) Nach einem Umzug, für den Umzugskostenvergütung nicht zu gewähren ist, darf das Trennungsgeld nicht höher sein als das bisherige.
Von daher wird es nicht mehr geben als nach 3 zu steht.
ZitatWenn man an der Grenze zur zumutbarkeit wohnt hat man ein einmaliges Wahlrecht ob man nach 3 oder 6 beziehen möchte.