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Zitat von: Thomi35 am 10. Februar 2021, 21:16:54
Daraus ergibt sich m. E., wenn alle Tage der Amtshilfe durch Freistellung vom Dienst ausgeglichen werden, dann gibt es logischerweise auch keinen Zuschlag im Sinne des § 50a Abs. 2 BBesG.
Oder liege ich hier irgendwo falsch?
Zitat von: 200/3 am 10. Februar 2021, 22:15:24ZitatWenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?Die tatsächliche "Arbeitszeit" ist bei ATB unerheblich. Wenn bspw. für einen Übungsplatzaufenthalt ATB angeordnet ist, dann kann ich auch morgens 10min TD am Fhrzg machen (lassen und beaufsichtigen) und den Rest des Tagesbiertrinkendbei Schnitzel-Pommes in der Betreuungseinrichtung hocken. Und am nächsten Tag steh ich um 0200 auf der Matte und rödel bis 2300 die Schießbahn hoch und runter. Das gibt für beide Tage gleichermaßen FvD bzw. Taler da nur der Tag als solches betrachtet wird.
Es hat bei uns dennoch zu absolutem Unverständnis geführt, auch bei den direkt betroffenen Kameraden, dass man für "Telefondienst" im GA von 0800-1600Uhr inklusive abends zuhause bei Mutti 91,- kassiert und damit Netto fast so viel wie die Soldaten im KFOR-Einsatz,
Das soll es in unserem Verband nun seit Beginn Februar auch nicht mehr geben, egal ob man am Telefon sitzt oder den lieben langen Tag Abstriche im Seniorenheim macht.
Deswegen meine Frage nach "nicht-formaler" Amtshilfe. Gibt es da Unterscheidungsmerkmale? Gleicher "Job" aber andere formelle Grundlage?
Nicht falsch verstehen, ich hab selber grad die Torte im Gesicht und darf tagtäglich "Stäbchen rein, Spender sein" spielen...sehe ich aber als selbstverständlichen Dienst und bin vollends zufrieden, wenn mir die tatsächlich geleistete Mehrarbeit in Form von Stunden gutgeschrieben wird.
ZitatWenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?Die tatsächliche "Arbeitszeit" ist bei ATB unerheblich. Wenn bspw. für einen Übungsplatzaufenthalt ATB angeordnet ist, dann kann ich auch morgens 10min TD am Fhrzg machen (lassen und beaufsichtigen) und den Rest des Tages
Zitat von: F_K am 10. Februar 2021, 21:20:00
Gegenfrage :
Wenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?
Zitat von: 200/3 am 10. Februar 2021, 21:10:01
Ernstgemeinte Frage:
Gibt es auch nicht-formale Amtshilfe?
Zitat von: pengpeng am 10. Februar 2021, 12:59:54
Der Kommandeur hat mitgeteilt, dass es kein 30c mehr für die Amtshilfe bei uns geben wird.