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Zitat von: F_K am 04. Mai 2021, 12:58:08
@ Red_Devil:
Du sprichst in Rätseln.
Nochmal langsam:
- Viele Arbeitnehmer arbeiten "nur" von Montag bis Freitag - dies sind die regelmäßigen Arbeitstage.Zitatja ist ja aber auch erst einmal irrelevant. ob "viele" oder "regelmäßig" es gibt Leute die Arbeiten auch am WE. War eine einfache Feststellung/Richtigstellung. Ich habe nie erwähnt ob ich Samstagsarbeit leiste oder nicht. Also ist pauschal zu sagen nur "EIN" Tag Verdienstausfall nicht ganz richtig bzw. geraten.
- Der Arbeitgeber MUSS den LohnAUSFALL bescheinigen, den er dann ja auch vom Lohn abzieht.ZitatKorrekt darum war erste Aussage oben halt nicht generell richtig. Ich vermute aber mal du beziehst dich jetzt aber auf den "Wert" den ich habe. Diese Aussage kam aus dem BaPers an einen Kameraden. Ich habe sie nur aufgegriffen. Dazu aber unten auch mehr
- Nehmen wir an, es gibt 20 Arbeitstage im Monat (variert ja von Monat zu Monat), dann wird bei EINEM Tag "Arbeitsausfall" genau 1/20 des Lohnes abgezogen.ZitatJa klingt erst einmal logisch. So habe ich auch gedacht. Laut BaPers aber falsch. Es muss durch die SV-Tage, die sich oben auf der Lohnabrechnung befinden, geteilt werden. Mit Arbeitstagen würde ich mich sogar noch besser stellen. Denn bei 27 SV-Tage zu 22 Arbeitstagen stelle ich mich mit den Arbeitstagen besser.
- Im Falle einer RDL von Freitag bis Sonntag ist die dann genau 1/20, genauso, wie wenn die RDL nur am Freitag (1 Tag) gewesen wäre.ZitatVon MEINER Seite aus nicht einzuwenden
- Bei einer RDL von 2 Wochen (Montag bis Sonntag oder Montag bis Freitag - macht da keinen Unterschied), sind es 10 Arbeitstage, also 10/20 Lohnausfall, sprich die Hälfte eines Monatsgehaltes.ZitatVielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Aber wenn die Mindestleistung 67€/Tag beträgt aber mein Verdienstausfall 110€/Tag dann sehe ich da schon einen Unterschied 10x110€=1100€ zu 14x67€=938€.
Genauso bei "Krankheit" z. B. im Urlaub - ist man am Samstag / Sonntag krank, wird kein Urlaubstag "gutgeschrieben" - ist man Montag bis Freitag im Urlaub krank, kann eine Gutschrift erfolgen.
.. und die Folge ist, wie gesagt, meistens macht eine Beantragung der Mindestleistung für eine RDL Freitag bis Sonntag Sinn, weil 3 x Mindestleistung bei vielen Arbeitnehmern mehr ist, als 1/20 des Monatsgehaltes.ZitatDas war ja quasi das was ich in dem Beitrag vorher meinte. Mindestleistung für 3 Tage aber Verdienstausfall nur für den einen Tag und die anderen zwei für lau? Kommt mit komisch vor aber würde mich halt nicht wundern. Richtig wäre dann in meinen Augen: 1 Tag Verdienstausfall und 2 Tage Mindestleistung. Ich bin 3 Tage da. Ich sage NICHT das es so ist, sondern es ist eine Frage. Bzw ich formuliere es mal um:
- Ist es korrekt, dass wenn ich die Mindestleistung beantrage ich diese für Freitag, Samstag und Sonntag bekomme?
- Ist es korrekt, das wenn ich den Verdienstausfall beantrage diesen nur für den Freitag bekomme und für Samstag und Sonntag nichts sofern mein Arbeitgeber mir nur den Freitag bestätigt?
... und das "Rumjammern" wegen "Verlust" kann ich nicht nachvollziehen - der Reservedienstleistende erhöht hier sein Monatseinkommen, auch durch die Zuschläge, signifikant.ZitatWie auch schon erwähnt möchte ich das System nur versuchen zu verstehen. Und ja wenn ich mehr bekomme ist es schön. Das fließt zwar sowieso in neue Ausrüstung aber egal.
Und mein Monatseinkommen hat sich, zumindest bei der letzten RDL nicht "signifikant" erhöht. Das hängt, und darum geht es hier ja die ganze Zeit, wohl auch vom Lohn ab.
Zitat von: F_K am 04. Mai 2021, 12:06:12
Du arbeitest doch vermutlich nur von Montag bis Freitag.
Geht nun eine 3 Tage RDL von Freitag bis Sonntag, hast Du nur EINEN Tag Lohnausfall, also einen Ausfall von ca. 1/20 des Monatsverdienstes.
Imsoweit ist für eine solche RDL die Mindestleistung öft günstiger.
Die Berechnung des Steuerberaters ist da schon (vermutlich) zutreffend - das HR SAP meines Arbeitgebers rechnet auch so.
Zitat von: wolverine am 04. Mai 2021, 12:14:47
Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, warum Ihre Lohnbuchhaltung nicht Ihren Netto-Verdienst berechnen kann. Aber Sie haben doch sowieso ein Wahlrecht zwischen Verdienstausfall und Mindestleistung? D. h. wenn Ihr Netto-Verdienst unter der Mindestleistung liegt, können Sie einfach die Mindestleistung beantragen.
Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt.
Etwas anderes sind noch einmal die Kurzwehrübungen am Wochenende. Hier gibt es einen Zuschlag
Zitat von: wolverine am 04. Mai 2021, 12:14:47
Etwas anderes sind noch einmal die Kurzwehrübungen am Wochenende. Hier gibt es einen Zuschlag