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Autor Ralf
 - 13. Mai 2021, 11:04:53
Hast du einen Festsetzungsbescheid bekommen, auf dem die Prämienzusage steht? Von wann ist die Verpflichtungserklärung und von wann die Einplanung, das sind alles Fragen, die man zur Beurteilung beantwortet wissen muss. Und nur weil der alte "§" da drauf steht, heißt das nicht, dass der DP jetzt nicht prämienberechtigt ist.
Also, mal die Fragen über den Pers mit deinem PersFhr abklären.

Dein Einplaner hat dich doch nicht "hopps" genommen, oder hat er dich vorsätzlich belogen?
Autor Speedy1998
 - 13. Mai 2021, 10:45:56
Guten Tag,

mein Einplaner hatte mir damals bei der Einplanung gesagt, das mein zukünftiger DP im Gebirgsjägerbataillon 232 Prämienberechtigt ist. Jetzt habe ich eben aber gemerkt, dass auf dem Zettel folgendes steht :

Verpflichtungsprämie §43b BBesG gültig bis 31.12.2019

Mein Dienstantritt war der 01.01.2021 und meinen DP besetzte ich am 01.01.2024.

Der 43b wurde ja aufgehoben und der §44 neu eingeführt. Heißt das, dass mein DP nicht mehr Prämienberechtigt ist und ich kräftig vom Einplaner hops genommen wurde?

Danke für die Antworten und schönes langes Wochenende wünsche ich jedem.

PS: Die Prämie war natürlich nicht der auschlaggebende Punkt, weshalb ich den DP gewählt habe, aber einem geschenkten Maul schaut man ja auch nicht ins Maul.