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Zitat von: BulleMölders am 18. Juni 2021, 09:02:45
Ich habe das so verstanden, dass der Antrag noch beim Chef liegt, weil dieser vom Antragsteller bzw. seiner Partnerin die Aufhebung der Ärztlichen Schweigepflicht verlangt.
Die Frage ist doch, ist der Chef zu dieser Maßnahme berechtigt, ja oder nein?
Wenn ja, dann muss der Antragsteller dem nachkommen.
Wenn nein, dann überschreitet der Chef seine Kompetenzen und verzögert die Weitergabe des Antrags an die zuständige stelle unnötig.
Damit währe wohl eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den Chef gegeben.
Über diese Beschwerde entscheidet auch nicht der Chef, sondern der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte.
Und der wird dem Chef dann schon entsprechen die Leviten lesen.
Ansonsten kann auch das wieder zu einer Beschwerde führen.
Und um den Spieß würde ich mir gar keine Sorgen machen, die blasen sich immer mehr auf als sie eigentlich sind. Viel Wind um nichts, denn eine Entscheidungskompetenz in irgendeiner Form hat er nicht.
Zitat von: grande6033 am 17. Juni 2021, 23:06:33Ich weiß worauf du hinaus möchtest und wir wissen auch von seinen Kameraden, dass das der normale Werdegang WÄRE. Jedoch hat er lediglich einen Zwischenbescheid bekommen, auf dem nur die Unterlagen gefordert werden sonst wird der Antrag nicht weiter bearbeitet. Dieses Dokument ist nur von seiner Kompanie ausgestellt. Keine Belehrung, nichts. Das ist auch kein ,,Blödsinn", denn ich habe dieses Schriftstück gerade vor mir liegen. Wenn hier etwas nach Vorschriften laufen würde, hätte ich mich nicht an das Forum gewandt. Genau daran scheitert es ja.
Welchen Bescheid haben Sie denn bisher gelesen? Keinen, dann verarscht Sie ihr Partner. Jetzt verstanden?
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