ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: tommy97 am 24. Juni 2021, 10:38:12Zitat von: LwPersFw am 24. Juni 2021, 09:10:47
Sie werden für die Zeit des Studiums zu einer militärischen Dienststelle versetzt, die sich am Ort der öffentlichen Hochschule oder in deren Nähe befindet.
Von dort werden Sie zum Studium an die betreffende zivile Hochschule kommandiert.
In Vorbereitung der Versetzung erklären Sie, was Sie bzgl. der Umzugskostenvergütung wollen.
Meine Empfehlung : Beantragten Sie zunächst die Zusage der UKV >> mit aufschiebender << Wirkung.
Damit sind Sie zunächst TG-Empfänger.
Kann Ihnen in einer Liegenschaft in angemessener Entfernung zur Uni eine angemessene unentgeltliche TG-Unterkunft gestellt werden, ist diese zu nutzen.
Ist dies nicht möglich, können Sie sich für einen standortbezogenen Betrag selbst ein Unterkunft anmieten, z.B. in einem Wohnheim der Uni.
Ob es sinnvoll ist, an den Ort der Uni zu ziehen ... müssen Sie selbst bewerten...
Dies können Sie aber auch noch später entscheiden ... in den ersten 3 Jahren des TG-Bezugs.
Zu beachten ist dann ... die Restverwendungsdauer muss nach Umzug noch mindestens 1 Jahr betragen ...
Und die Wohnung muss im räumlichen Zusammenhang zum > Betreuungstruppenteil < liegen - bis 50 km.
Dabei gilt es dann ja z.B. auch zu beachten ... was passiert mit Ihrem Freund in der alten Wohnung ...
Okay. Also bin ich sozusagen verpflichtet, eine Wohnung im näheren Umkreis des Standortes zu wählen? Wie verhält sich das dann, wenn ich nach dem Studium wieder woanders hinversetzt werde?
Die alte Wohnung würde der Freund dann eventuell übernehmen, meine Sachen habe ich hier größtenteils eh schon verpackt, weil ich wohl eher selten die fast 600 Kilometer fahren würde.
Zitat von: LwPersFw am 24. Juni 2021, 09:10:47
Sie werden für die Zeit des Studiums zu einer militärischen Dienststelle versetzt, die sich am Ort der öffentlichen Hochschule oder in deren Nähe befindet.
Von dort werden Sie zum Studium an die betreffende zivile Hochschule kommandiert.
In Vorbereitung der Versetzung erklären Sie, was Sie bzgl. der Umzugskostenvergütung wollen.
Meine Empfehlung : Beantragten Sie zunächst die Zusage der UKV >> mit aufschiebender << Wirkung.
Damit sind Sie zunächst TG-Empfänger.
Kann Ihnen in einer Liegenschaft in angemessener Entfernung zur Uni eine angemessene unentgeltliche TG-Unterkunft gestellt werden, ist diese zu nutzen.
Ist dies nicht möglich, können Sie sich für einen standortbezogenen Betrag selbst ein Unterkunft anmieten, z.B. in einem Wohnheim der Uni.
Ob es sinnvoll ist, an den Ort der Uni zu ziehen ... müssen Sie selbst bewerten...
Dies können Sie aber auch noch später entscheiden ... in den ersten 3 Jahren des TG-Bezugs.
Zu beachten ist dann ... die Restverwendungsdauer muss nach Umzug noch mindestens 1 Jahr betragen ...
Und die Wohnung muss im räumlichen Zusammenhang zum > Betreuungstruppenteil < liegen - bis 50 km.
Dabei gilt es dann ja z.B. auch zu beachten ... was passiert mit Ihrem Freund in der alten Wohnung ...
Zitat von: LwPersFw am 23. Juni 2021, 18:07:32Hallo,
Entscheidend ist nur das Sie diese Wohnung weiterhin als Hauptmieter bewohnen.
Wer neben Ihnen an Freund/Freundin noch in der Wohnung wohnt, interessiert die Bw nicht.
Für welche Verwendung werden Sie denn eingestellt ?
Wo wird die Stammeinheit/Betreuungstruppenteil während des Studiums sein ?
Wie weit vom Wohnort entfernt ?
Wie weit ist die Uni vom Wohnort entfernt ?