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Zitat1Dienstbezüge im Sinne der §§ 11 und 12 sind die Dienstbezüge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen. 2Zu den Dienstbezügen im Sinne des § 11a Abs. 1 Satz 2 gehören auch Amtszulagen. 3Für die Berechnung der Übergangsgebührnisse nach § 11 und der Ausgleichsbezüge nach § 11a sind die Dienstbezüge mit dem Faktor 0,9901 zu multiplizieren.
Zitat von: BulleMölders am 24. Juni 2021, 15:04:56
Meine Übergangsbebührnisse wurden Regelmäßig, wenn Besoldungsänderungen waren, neu berechnet.