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Autor Ralf
 - 10. Juli 2021, 19:18:14
Zitat von: Tobi1992 am 10. Juli 2021, 18:28:31
Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.
Ich habe dir ja die Quellen benannt und was sagen die dazu aus?
Autor SolSim
 - 10. Juli 2021, 19:14:04
Zitat von: Tobi1992 am 10. Juli 2021, 18:28:31
Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.

SLV lesen und dann verstehen Sie auch, dass dies Quatsch ist.
Autor VeggieBurger
 - 10. Juli 2021, 18:48:16
Zitat von: Tobi1992 am 10. Juli 2021, 18:28:31
Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.

Ich würde erstmal BS werden, bevor ich mir über den StFw/StBtsm Gedanken mache.
Autor Andi8111
 - 10. Juli 2021, 18:38:06
Lesen Sie doch die SLV. Da steht alles drin.
Autor Tobi1992
 - 10. Juli 2021, 18:28:31
Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.
Autor Andi8111
 - 10. Juli 2021, 17:00:26
Es gibt allgemeine und spezielle Voraussetzungen. Allgemein: Dienstzeit. Speziell: Beurteilung, vergangene Dienstzeit im aktuellen Dienstgrad, Restdienstzeit etc.
Autor VeggieBurger
 - 10. Juli 2021, 16:49:26
Das ist mir durchaus bewusst.
Der TE hat jedoch nach den notwendigen Dienstjahren bis zur Beförderungsreife gefragt.
Und diese Voraussetzung erfüllt er.
Autor F_K
 - 10. Juli 2021, 16:47:27
@ VeggieBurger:

Deine Aussage ist so sachlich FALSCH.

Der TE ist nicht mal Bootsmann, insoweit sind z. B. nicht mal 12 Monate seit der letzten Beförderung ( hier zum Oberbootsmann) vergangen, die Frist hat nicht mal begonnen ... genausowenig wie die Fw Jahre ...
Autor VeggieBurger
 - 10. Juli 2021, 16:23:15
Egal in welchem Dienstgrad du eingestellt wurdest, die zeitlichen Beförderungsvoraussetzungen zum HptBtsm hast du.
Autor Ralf
 - 10. Juli 2021, 15:25:38
Zitat von: Tobi1992 am 10. Juli 2021, 13:55:14
Und HptBtsm dann 8 Jahre und 12 Monate OBtsm?
Lies halt in den Vorschriften nach.
Autor F_K
 - 10. Juli 2021, 15:00:43
.. und Bedarf, Leistung, Eignung, Befähigung... Reihenfolge ...
Autor Tobi1992
 - 10. Juli 2021, 13:55:14
Und HptBtsm dann 8 Jahre und 12 Monate OBtsm?
Autor Ralf
 - 10. Juli 2021, 13:22:53
Beförderungsvorschrift ist zum einen die A-1340/49 und zum anderen A-1340/111.
Bei Einstellung im untersten Dienstgrad: 5 Jahre Dienstzeit und mind 12 Monate Fw.
Autor Tobi1992
 - 10. Juli 2021, 12:01:06
Moin, ich habe da ein Problem worauf mir irgendwie keiner eine adäquate Antwort geben kann, bzw. Unterscheiden sich die Antworten von der Vorschrift.

Und zwar bin ich seid 2013 in der BW und stehe jetzt aufgrund des Laufbahnwechsels zum bootsmann an.
In der Laufbahnverordnung ist die Rede von Dienstjahren bis zur nächsten Beförderung in diesem Beispiel zum Oberbootsmann manche Vorgesetzten reden aber von Dienstjahren in der Laufbahn der Unteroffiziere.
Daher meine Frage, was zählt jetzt zur Beförderung die Dienstjahre oder Jahre als uffz?