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ZitatGem. ZDv A-1130/21, VS-NfD, "Der Wachdienst in der Bundeswehr", Nr. 802, ist es Personen, welche im Besitz eines Ausweises für Reservistinnen und Reservisten sind möglich, jede Liegenschaft der Bundeswehr in Verbindung mit ihrem Personalausweis zu betreten.
Durch die Herausgabe der AR A-1130/17, VS-NfD, "Absicherung von Einrichtungen" am 31.05.2021, wird diese Möglichkeit des Zutrittes zu einem Militärischen Sicherheitsbereich (MSB) ab sofort eingeschränkt; dort heißt es im Kapitel 8.2 "Zutrittsregelungen für Militärische Sicherheitsbereiche", Nr. 803: "[...] Reservistinnen bzw. Reservisten mit dem Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (neue Form) i.V.m. einem gültigen Personalausweis oder Reisepass bei dienstlicher Notwendigkeit oder dem Zuziehungsbescheid zu einer dienstlichen Veranstaltung und gültigem Personalausweis oder Reisepass".
Zitat von: Beordeter am 14. November 2020, 16:47:19Ohne Kenntnis des S1ResBearb wird das wohl kaum möglich sein. Es muss hier schließlich ein Unterschrift erfolgen, damit der eDTA am Mann bleiben kann.
Guten Abend,
Nur nochmal zur Klärung - wenn ich als beordeter Reservist nun in eine Übung gehe und dort (wie bisher) mein eTDA aufgehändigt bekomme, muss ich dann erst den Antrag stellen oder darf ich den dann gleich behalten und halt nur führen, wenn ich tatsächlich in übung bin?
Sorry wenn die Frage zu anmaßend ist, aber besser ich stelle sie hier, als dann während der Übung
Danke im Vorraus!
Zitat von: OMLT am 05. November 2020, 10:36:40
Wird dann auf dem Ausweis ein Zusatz geführt wie d.R.?
Zitat von: seltsam_ am 04. November 2020, 16:17:19
(...)Eine Verwendung des Ausweises ist allerdings nicht gestattet, soweit man sich nicht im Status soldat befindet.(...)