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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 13. Juli 2021, 10:20:48
ZitatGem. ZDv A-1130/21, VS-NfD, "Der Wachdienst in der Bundeswehr", Nr. 802, ist es Personen, welche im Besitz eines Ausweises für Reservistinnen und Reservisten sind möglich, jede Liegenschaft der Bundeswehr in Verbindung mit ihrem Personalausweis zu betreten.
Durch die Herausgabe der AR A-1130/17, VS-NfD, "Absicherung von Einrichtungen" am 31.05.2021, wird diese Möglichkeit des Zutrittes zu einem Militärischen Sicherheitsbereich (MSB) ab sofort eingeschränkt; dort heißt es im Kapitel 8.2 "Zutrittsregelungen für Militärische Sicherheitsbereiche", Nr. 803: "[...] Reservistinnen bzw. Reservisten mit dem Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (neue Form) i.V.m. einem gültigen Personalausweis oder Reisepass bei dienstlicher Notwendigkeit oder dem Zuziehungsbescheid zu einer dienstlichen Veranstaltung und gültigem Personalausweis oder Reisepass".
Autor HFlg
 - 07. Dezember 2020, 10:59:29
Natürlich gab es eine Personalnummer, diese war allerdings nicht "aktiv". Das ist sie bei einer RD automatisch, kann aber eben auch durch S1 ohne RD beantragt werden, z.B. für die Beantragung.
Autor Seltsam_
 - 30. November 2020, 18:02:51
Wenn noch keine Personalnummer bestanden hat, dann wird es wohl sehr lange keine Wehrübung/RD gegeben haben.

Damit war also auch kein eDTA vorhanden. Entsprechend handelt es sich um die Erstbeantragung desselben.



Autor HFlg
 - 30. November 2020, 13:41:41
Hier nochmal meine Erfahrungen...

1. Formlosen Antrag beim S1Res LKdo stellen (mit biometrischem Passfoto: selbst erstellt oder bei der Truppe gemacht)
2. S1 kümmert sich um "Freischaltung der Personalnummer", damit auch ohne aktiven RD der Truppenausweis beantragt werden kann
3. S1 schickt Formulare per Post zu, unterschreiben und zurücksenden.
4. Abholung des Truppenausweises
Autor Seltsam_
 - 14. November 2020, 18:58:47
Zitat von: Beordeter am 14. November 2020, 16:47:19
Guten Abend,

Nur nochmal zur Klärung - wenn ich als beordeter Reservist nun in eine Übung gehe und dort (wie bisher) mein eTDA aufgehändigt bekomme, muss ich dann erst den Antrag stellen oder darf ich den dann gleich behalten und halt nur führen, wenn ich tatsächlich in übung bin?

Sorry wenn die Frage zu anmaßend ist, aber besser ich stelle sie hier, als dann während der Übung :)

Danke im Vorraus!
Ohne Kenntnis des S1ResBearb wird das wohl kaum möglich sein. Es muss hier schließlich ein Unterschrift erfolgen, damit der eDTA am Mann bleiben kann.

Das besondere Dienstverhältnis als BEABwZMZ oder stv. BEABwZMZ ist dazu nicht erforderlich.

Welches LKdo ist zuständig?
Autor F_K
 - 14. November 2020, 16:54:37
Bist Du ZMZ und in diesem besonderen Dienstverhältnis?
Autor Beordeter
 - 14. November 2020, 16:47:19
Guten Abend,

Nur nochmal zur Klärung - wenn ich als beordeter Reservist nun in eine Übung gehe und dort (wie bisher) mein eTDA aufgehändigt bekomme, muss ich dann erst den Antrag stellen oder darf ich den dann gleich behalten und halt nur führen, wenn ich tatsächlich in übung bin?

Sorry wenn die Frage zu anmaßend ist, aber besser ich stelle sie hier, als dann während der Übung :)

Danke im Vorraus!
Autor HFlg
 - 09. November 2020, 08:49:05
Vielen Dank, Heiggoo! Könntest Du mir ggf. noch genauer sagen wer der ASiV sein kann? Muss es über S1Res LKdo laufen oder könnte das z.B. auch der Ltr KVK, der ja eine ständig aktive PKI Karte hat? Wenn zweiteres ginge, wo im Intranet wird er fündig? (Würde selbst suchen, habe aber keinen Zugang und wenn ich ihn bitte dann mit Wegbeschreibung ;))
Ist in diesem Fall, wie oben beschrieben, dann eine ,,Aktivierung" (in welcher Form und durch wen auch immer?) nötig?
Beim LKdo weiß man jedenfalls nichts genaues... :-/
Autor ulli76
 - 08. November 2020, 09:57:14
Ahhh seht ihr- so passt wieder alles zusammen.
Autor FwLwSichTrDR
 - 08. November 2020, 02:58:43
Um das ganze mal zu entwirren und zusammen zu fassen:

Beorderte Reservisten haben das Recht, einen elektronischen Truppenausweis zu erhalten. Den Antrag kann der Reservist entweder selber stellen, sofern er sich in einer RDL befindet und im PersWiSys sein Datensatz aktiviert ist. Der Regelfall ist allerdings, das der Reservist im Bereich BeaBwZMZ selten Zugangsdaten zum IT-System hat. Dann kann durch einen ASiV (Antragsteller in Vertretung) der Antrag gestellt werden. Der Schriftverkehr geht dann per Schneckenpost. Natürlich kann man vorab der Lokalen Registrierungsstelle der PKIBw (LRA) ein biometrisches Foto schicken (geht auch per E-Mail). Um das persönliche Erscheinen in der LRA kommt man nicht herum, da der Empfang des Ausweises auf jeden Fall persönlich sein muss.

mfG

Heiggoo
(LRA-Mitarbeiter und IT-Ustg)
Autor ulli76
 - 05. November 2020, 17:13:15
Naja- es gibt ja ZMZler die etwas spezieller sind und z.B. jetzt mit Corona ihre Funktion quasi im HO wahrnehmen (telefonische Beratungen etc.). Dafür haben sie u.a. entsprechende Rechnerzugänge und für den wiederum braucht man den eDTA.
Autor F_K
 - 05. November 2020, 10:48:01
Jemamd, der berechtigt einen eDTA erhält, bekommt auch einen Reservistenausweis.
Die Möglichkeiten mit beiden Ausweisen sind fast gleich, insofern kann ich da kein Missbrauchspotential erkennen - außerdem sind diese Kameraden ja grundsätzlich vertrauenswürdig.

(Falls ausnahmsweise mal im Einzelfall nicht, gibt es ja genug Möglichkeiten... ).
Autor Jay-C
 - 05. November 2020, 10:42:21
Zitat von: OMLT am 05. November 2020, 10:36:40
Wird dann auf dem Ausweis ein Zusatz geführt wie d.R.?

Nein.
Bei mir jedenfalls nicht.
Meines Wissens auch der Grund, warum er am Ende einer Übung wieder abzugeben ist (wurde mir jedenfalls gesagt; Vorschriftenlage habe ich jetzt nicht geprüft).
Autor F_K
 - 05. November 2020, 10:42:06
Nein, es ist ein eDTA.

Im Dienst gibt es kein "d. R.".
Autor OMLT
 - 05. November 2020, 10:36:40
Zitat von: seltsam_ am 04. November 2020, 16:17:19
(...)Eine Verwendung des Ausweises ist allerdings nicht gestattet, soweit man sich nicht im Status soldat befindet.(...)

Na wenn sich da mal jeder dran hält.
Wird dann auf dem Ausweis ein Zusatz geführt wie d.R.?