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Autor ulli76
 - 08. August 2021, 19:24:50
Dein Perser soll mal nachfragen, wo´s denn hängt.
Autor DerNeue148
 - 08. August 2021, 19:13:36
Genau, und das haben wir ja bereits gemacht und da wurde uns mitgeteilt, dass das Ganze immer noch geprüft wird.

Die Eingangsbestätigung kam relativ schnell sagte er mir und wir haben Anfang Juni angerufen. Also solange kann es doch nicht dauern oder ?
Autor F_K
 - 08. August 2021, 14:28:43
Das ist eine Eingangsbestätigung.

Der Antrag wird also bearbeitet - ich würde freundlich dort telefonisch anfragen, wie der Sachstsnd ist

Nach den genannten Fristen ist natürlich eine Beschwerde möglich, die allen Beteiligten Arbeit verursacht und die Bearbeitung ALLER Anträge weiter verzögert  ...
Autor DerNeue148
 - 08. August 2021, 14:07:20
Er hat die Benachrichtigung erhalten, dass sein Antrag eingegangen ist.
Autor F_K
 - 08. August 2021, 13:37:24
Was hat er bekommen?

Eine Eingangsbestätigung ist etwas anderes als ein Bescheid ...
Autor DerNeue148
 - 08. August 2021, 13:29:10
Ich möchte das Ganze hier nochmal kurz aufgreifen.
Hab den kameraden soeben beim Sport getroffen und mit ihm darüber gesprochen. Er sagte mir nun das er bereits eine Eingangsbestätigung bzw. Bescheid erhalten hat. Ändert sich nun was bzw: gilt die Frist von 30 Tagen dann wieder ?
Autor DerNeue148
 - 06. August 2021, 21:02:08
Perfekt, dann für die zahlreichen Antworten haben auf jeden Fall geholfen.
Autor KlausP
 - 06. August 2021, 20:57:45
§1(2) Wehrbeschwerdeordnung

Zitat... 2) Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt worden ist. ...

Die WBO sollte man sich vielleicht mal zu Gemüte führen.
Autor SolSim
 - 06. August 2021, 20:55:14
Zitat von: DerNeue148 am 06. August 2021, 20:30:24
Der Kamerad hatte drüber nachgedacht sich zu beschweren, aber er hat leider auch die Befürchtung, dass der Antrag dadurch abgelehnt wird, denn in die Karten schauen kann denen niemand.

Also 30 Tage sollte man BaPers Zeit geben bzw. sollte man was gehört haben? Dann wird am Montag direkt der Hörer in die Hand genommen..

Angst, dass eine Beschwerde einen negativen Einfluss auf den Bescheid haben könnte, brauchen Sie nicht zu haben.
Autor DerNeue148
 - 06. August 2021, 20:30:24
Der Kamerad hatte drüber nachgedacht sich zu beschweren, aber er hat leider auch die Befürchtung, dass der Antrag dadurch abgelehnt wird, denn in die Karten schauen kann denen niemand.

Also 30 Tage sollte man BaPers Zeit geben bzw. sollte man was gehört haben? Dann wird am Montag direkt der Hörer in die Hand genommen..
Autor Ralf
 - 06. August 2021, 20:26:00
Also wenn der Antrag bei "P" liegt, ist das mindestens B3, da weiß man sich doch zu helfen  ::)
Autor KlausP
 - 06. August 2021, 20:22:34
Ich würde beim Disziplinarvorgesetzten eine Untätigkeitsbeschwerde einlegen.
Autor DerNeue148
 - 06. August 2021, 20:17:21
P, hat auf Nachfrage gesagt, dass sich das Ganze in Prüfung befindet
Autor SolSim
 - 06. August 2021, 19:49:04
Wenn auf einen Antrag nach 30 Tagen kein Bescheid erfolgt, kann man durchaus Beschwerde einreichen.

Corona kann zwar durchaus etwas verzögern, aber ein halbes Jahrbücher warten und sich mündlich vertrösten lassen würde ich zumindest nicht.

Wer hat denn die Aussage getroffen?
Autor KlausP
 - 06. August 2021, 19:40:50
Zitat... und auf Nachfrage hin wird gesagt ...

Und von wem ,,wird gesagt"?