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Zitat von: Andi8111 am 26. August 2021, 21:46:35
Das Strafverfahren sicher, aber nicht die Ermittlungen zum Ausschluss eines Fremdverschuldens und darauf zielt der TE mit seiner kruden völlig irrationalen Fragerei ab.
1) Ja.
2) Ja.
3a) Liegt im Ermessen der Ermittlungsbehörde.
3b) Wenn sich keine Tat gegen einen lebenden Soldaten oder Vermögen des Bundes herleiten lässt, werden die Feldjäger zwar Ermittlungen aufnehmen, diese aber in die Hände des Kriminaldauerdienstes übergeben, sobald eine Leiche gefunden wurde.