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Zusammenfassung

Autor Chern187
 - 03. September 2021, 13:36:26
Es gibt nur die drei Möglichkeiten, wie das für deine gewünschte Ausbildung gehandhabt wird, können dir nur die Personen beantworten die damit arbeiten  ;D
Autor Neuer Gast
 - 03. September 2021, 13:25:48
Ja, habe gehofft hier kennt sich vielleicht jemand genauer mit dem Thema aus und man könnte vorab schon mal was rausfinden aber da hilft wohl wirklich nur anrufen. Trotzdem danke an alle und ich hoffe es wird Szenario b). ;D
Autor Chern187
 - 03. September 2021, 10:41:32
Dann gibt es folgende Szenarien: a) man lehnt dich ab, weil du abgesagt ist und man von deiner Begründung nicht überzeugt ist, b) Du wirst im nächsten Einstellungstermin direkt eingestellt, weil deine Leistungen immer noch für eine Direktzusage ausreichen, c) Du kommst auf die Warteliste, da deine Leistungen in diesem Jahrgang nicht mehr für eine Direktzusage reichen.
Autor BulleMölders
 - 03. September 2021, 08:08:57
Anrufen und Nachfragen, nur dort bekommen Sie die richtige Antwort auf Ihre Frage. Die ganzen Spekulationen helfen Ihnen nicht weiter.
Was anderes ist das hier nicht, weil hier vermutlich niemand ist der bereits in der gleichen Situation war und auch niemand der die Entscheidung trifft.
Autor Neuer Gast
 - 02. September 2021, 22:50:49
Zitat von: Chern187 am 02. September 2021, 22:28:26
Ich weiß nicht, ob du auf die Warteliste kommst oder erst für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigt wirst. Das werden die dir schon sagen.

Es kann schon die Frage kommen, wieso du erst absagst und dann doch wieder zusagst.
Zum angedachten Einstellungstermin kann ich ja nicht mehr eingestellt werden, da dieser bereits vorbei ist.
Autor Chern187
 - 02. September 2021, 22:28:26
Ich weiß nicht, ob du auf die Warteliste kommst oder erst für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigt wirst. Das werden die dir schon sagen.

Es kann schon die Frage kommen, wieso du erst absagst und dann doch wieder zusagst.
Autor Neuer Gast
 - 02. September 2021, 20:55:40
Zitat von: Chern187 am 02. September 2021, 20:14:38
Ja, du musst dich erneut bewerben. Du hast ja abgesagt, woher soll man den wissen, dass du dich umentschieden hast, wenn du niemanden darüber informierst.

Da deine Unterlagen noch vorliegen wirst du natürlich nicht nochmal alles einreichen müssen, wenn du das mit "neu bewerben" meinst. In der Regel reicht eine schriftliche Erklärung, dass man für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigt werden möchte. Am besten mit den Personen Kontakt aufnehmen, die auf deiner Direktzusage vermerkt sind.

Es kann sein, dass du ggf. ein weiteres Gespräch führen musst, aber deine Ergebnisse sind zwei Jahre gültig und vermutlich sind deine Ergebnisse immer noch ausreichend für eine Direktzusage, es sei denn es gibt einen Ausnahmejahrgang oder deiner war besonders schlecht, aber mit dem Risiko musst du nun leben^^.
Naja also, wenn ich schriftlich erkläre, dass ich auf die Liste zum nächsten Einstellungstermin aufgenommen werden möchte sollte es ja ausreichen oder? Eine erneute Bewerbung wäre ja dann sinnlos, da die Daten ja bekannt sind. Ursprünglich habe ich halt angenommen, dass man auf dieser Liste ausschließlich als Nachrücker gehandelt wird, falls jemand absagt.

Im Gespräch konnte ich damals jedenfalls jede Frage richtig beantworten. ;D
Autor Chern187
 - 02. September 2021, 20:14:38
Ja, du musst dich erneut bewerben. Du hast ja abgesagt, woher soll man den wissen, dass du dich umentschieden hast, wenn du niemanden darüber informierst.

Da deine Unterlagen noch vorliegen wirst du natürlich nicht nochmal alles einreichen müssen, wenn du das mit "neu bewerben" meinst. In der Regel reicht eine schriftliche Erklärung, dass man für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigt werden möchte. Am besten mit den Personen Kontakt aufnehmen, die auf deiner Direktzusage vermerkt sind.

Es kann sein, dass du ggf. ein weiteres Gespräch führen musst, aber deine Ergebnisse sind zwei Jahre gültig und vermutlich sind deine Ergebnisse immer noch ausreichend für eine Direktzusage, es sei denn es gibt einen Ausnahmejahrgang oder deiner war besonders schlecht, aber mit dem Risiko musst du nun leben^^.
Autor Neuer Gast
 - 02. September 2021, 18:58:36
Ja gut, dann mache ich das mal. Vielen Dank. :)
Autor christoph1972
 - 02. September 2021, 18:11:00
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 17:47:17
Ok danke.  :) Und wie wären denn da so die Chancen, wenn man beim letzen mal sehr gut abgeschnitten hat und auch beim Gespräch einen sehr guten Eindruck gemacht hat? Also ich bekam ja damals eine Direktzusage sofort nach dem Gespräch und eine sehr positive Rückmeldung.

Dann stehen die Chancen wohl auch weiterhin gut. Die Telefonnummer anrufen, die auf der Direktzusage im Text steht und fragen, wie denn jetzt das weitere Prozedere ist.
Autor Neuer Gast
 - 02. September 2021, 17:47:17
Ok danke.  :) Und wie wären denn da so die Chancen, wenn man beim letzen mal sehr gut abgeschnitten hat und auch beim Gespräch einen sehr guten Eindruck gemacht hat? Also ich bekam ja damals eine Direktzusage sofort nach dem Gespräch und eine sehr positive Rückmeldung.
Autor christoph1972
 - 02. September 2021, 17:28:26
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 15:58:00
Zitat von: christoph1972 am 02. September 2021, 14:57:17
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 14:47:45
Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, dass ich mich mit meinen Ergebnissen auf eine Liste für den nächsten Termin setzen lassen kann, da die Ergebnisse zwei Jahre gültig sind. Nur war mir jetzt nich ganz klar ob man dann als Nachrücker für Ausfälle berücksichtigt wird oder ob man in einen Topf mit neuen Bewerbern kommt. ???

Je nach Ranglistenplatz und Bedarf = Nachrücker, falls zeitlich möglich, ansonsten nächster Einstellungstermin, unter der Maßgabe, dass der Ranglistenplatz im Vergleich zu den neuen Bewerbern passt und die übrigen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen.
Also macht eine neue Bewerbung keinen Sinn und auch nicht nötig, da meine Daten ja bereits vorliegen und noch gültig sind?

Ja, beim Ihren KC oder beim ACFüKrBw anrufen und fragen, ob Sie das schriftlich erklären müssen, dass Sie berücksichtigt werden möchten oder ob der Anruf reicht.
Autor Neuer Gast
 - 02. September 2021, 15:58:00
Zitat von: christoph1972 am 02. September 2021, 14:57:17
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 14:47:45
Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, dass ich mich mit meinen Ergebnissen auf eine Liste für den nächsten Termin setzen lassen kann, da die Ergebnisse zwei Jahre gültig sind. Nur war mir jetzt nich ganz klar ob man dann als Nachrücker für Ausfälle berücksichtigt wird oder ob man in einen Topf mit neuen Bewerbern kommt. ???

Je nach Ranglistenplatz und Bedarf = Nachrücker, falls zeitlich möglich, ansonsten nächster Einstellungstermin, unter der Maßgabe, dass der Ranglistenplatz im Vergleich zu den neuen Bewerbern passt und die übrigen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen.
Also macht eine neue Bewerbung keinen Sinn und auch nicht nötig, da meine Daten ja bereits vorliegen und noch gültig sind?
Autor christoph1972
 - 02. September 2021, 14:57:17
Zitat von: Neuer Gast am 02. September 2021, 14:47:45
Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, dass ich mich mit meinen Ergebnissen auf eine Liste für den nächsten Termin setzen lassen kann, da die Ergebnisse zwei Jahre gültig sind. Nur war mir jetzt nich ganz klar ob man dann als Nachrücker für Ausfälle berücksichtigt wird oder ob man in einen Topf mit neuen Bewerbern kommt. ???

Je nach Ranglistenplatz und Bedarf = Nachrücker, falls zeitlich möglich, ansonsten nächster Einstellungstermin, unter der Maßgabe, dass der Ranglistenplatz im Vergleich zu den neuen Bewerbern passt und die übrigen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen.
Autor KlausP
 - 02. September 2021, 14:53:59
Zitat... Ok, also nach meiner Absage gab es ein Schreiben, ...

Und schon mal dort nachgefragt?  ::)