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Zusammenfassung

Autor p4uLe83
 - 23. September 2021, 20:19:56
Nein, ist es nicht. Aus der Anzugsordnung (frei im Internet verfügbar)

110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der
Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.

Der Dienstanzug darf als Abwandlung der Grundform mit der Nässeschutzjacke getragen werden, siehe  Nr 234. und das ist sicherlich nur für kurzfristigen Regenschutz gedacht. Also gönn dir den Mantel und bewahre ein ordentliches Bild, du repräsentierst uns doch alle. 8)
Autor müller912
 - 23. September 2021, 12:43:51
Da kein Widerspruch erfolgt ist - ja ich weiß, es sieht nicht soo gut aus, aber ich finde noch akzeptabel - nehme ich an, dass es zulässig ist
Autor wolverine
 - 18. September 2021, 20:19:29
Der Besagte erfand sich den ,,großen Feldanzug".  ;D
Autor 200/3 ohne LoginDaten
 - 18. September 2021, 18:59:09
@F_K
Ging es hier in den letzten drei Antworten gerade um zulässig oder nicht? Nein, sondern lediglich um eine Frage des "Geschmacks" bezüglich der Kombination von DA und Flecktarn und eine amüsante Anekdote aus der Vergangenheit dazu.
Man muss doch nun wirklich nicht bei allem immer gleich mit dem erhobenen Zeigefinger wedeln...
Autor F_K
 - 18. September 2021, 15:58:08
Hinweis:

General a. D. Trull ist Anfang des Jahres 2008 in den Ruhestand versetzt worden - diese "Geschichten" stammen also aus "grauer Vorzeit" und können heute nicht mehr handlungsbestimmend sein.

Relativ unstreitig war einiges davon auch zu damaligen Zeiten vermutlich rechtswidrig, in jedem Fall nicht vorschriftenkonform.
Autor KlausP
 - 18. September 2021, 15:45:21
Zitat... und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher ...

... und bei einer Leutnantsernennung der 14. PzGrenDiv auf der Festung Dömitz für die angetretenen Jungleutnante Halstücher in ,,Waffenfarbe".
Autor 200/3 ohne LoginDaten
 - 18. September 2021, 14:42:56
@p4uLe83:
Na das erklär mal General a.D. Trull...😂.
Unter ihm gab es bei Gelöbnissen und ähnlichen Anlässen immer wieder wilde Abwandlungen. Hose vom Dienstanzug mit Hosengummis und Kampfstiefeln, graue Tuchjacke, Feldjacke drüber, dazu Lederkoppel und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher. Dieser Anzug hieß dann in der Truppe scherzhaft "großer Trullinger"...
Autor p4uLe83
 - 18. September 2021, 13:40:11
Die Feldjacke über dem DA?! Wie wäre es denn einfach mit dem Mantel? Flecktarn und DA zu mischen, das ist doch grausam. Selbst wenn es erlaubt wäre, der Stil verbietet es mMn.
Autor Karl Müller
 - 18. September 2021, 13:21:24
In der Version der Anzugsordnung (jetzt: A1-2630/0-9804), Stand Okt. 2019, ist die Beschränkung der Ergänzungen E5 Feldjacke und E6 Nässeschutzjacke auf "innerhalb mil. Anlagen" nicht mehr vorhanden. Dementsprechend sollte man diese jetzt immer tragen dürfen.
Konkretes Beispiel: Ich nehme im DA an einer privaten Veranstaltung teil, die zu Beginn draußen stattfindet. Da ich meinen DA nicht verschmutzen möchte, möchte ich die Feldjacke darüber anziehen. Dies sollte doch nun erlaubt sein, oder?
Autor BulleMölders
 - 04. Februar 2012, 14:08:44
Schitt T9.  Erzeugt immer wieder Stilblüten, die für Erheiterung sorgen.
Autor StOPfr
 - 04. Februar 2012, 12:06:52
Wurde in den Stilblütenthread aufgenommen. Vielen Dank an die Beteiligten  :D!
Autor AriFuSchr
 - 04. Februar 2012, 10:49:16
ZitatBei entsprechenden Witterung wurde zu meiner Zeit zum Sportabzeichen auch der Parka getragen. Was meines Wissens nach durch die ZDV gedeckt war.

soso,

zum Sportabzeichen noch nen Parka.

Wo hast Du nochmal gedient?

Autor BulleMölders
 - 04. Februar 2012, 06:29:26
Bei entsprechenden Witterung wurde zu meiner Zeit zum Sportabzeichen auch der Parka getragen. Was meines Wissens nach durch die ZDV gedeckt war.
Bei Temperaturen wie im Momentan haben wir während der Pierwache statt Mantel oder Colani auch den Parka zur zweiten Garnitur getragen. Was wohl auch durch die ZDV gedeckt war. Wo sinngemäß drin stand, das bei extremer Witterung Abwandlungen vom Dienstvorgesetzten befohlen werden können.
Autor papan0ah
 - 04. Februar 2012, 00:09:56
an dieser stelle repsekt an alle soldaten, die draußen arbeiten müssen bei den temperaturen!

*hut ab*
Autor Steve87
 - 03. Februar 2012, 23:14:21
Laut Nr. 265 kann der DV Abwandlungen und Ergänzungen zwecks Witterung befehlen. Bei uns wird zum Beispiel im Moment zum Sportanzug auch der Bordparka getragen, was bei -17° die wir heut morgen hatten auch durchaus Sinn macht;)