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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 06. Oktober 2021, 14:34:55
Für FWDL in ruhenden Arbeitsverhältnissen, die ihre Dienstzeit verlängern wollen:

Den/Die Arbeitgeber/Dienstbehörde informieren und eine Bescheinigung dem Antrag beifügen, dass die Verlängerung zur Kenntnis genommen wird.


Bei weniger als drei Monaten vor Ende der festgesetzten Dienstzeit (Es zählt der Eingangsstempel der Stammeinheit) gilt:

In der beizubringenden Bescheinigung zur Neufestsetzung der Dienstzeit muss der/die Arbeitgeber/Dienstbehörde der Verlängerung zustimmen.

siehe auch GAIP BAPersBw 26-01-00

Autor KlausP
 - 06. Oktober 2021, 11:17:51
Ja. Wie der Ablauf dann ist, müsste Ihnen Ihr PersFw oder Spieß sagen können.
Autor Sunny22
 - 06. Oktober 2021, 10:57:38
Guten Tag,

Ich bin Aktuell freiwilliger Wehrdienst Leistender über 15 Monate

Mein Arbeitsvertrag ist laut
Arbeitsplatzschutzgesetz im öffentlichen Dienst pausiert.

Meine Frage ist ..,,
Bleibt mein Vertrag Pausiert, auch wenn ich den Freiwilligen Wehrdienst verlängere, auf das Maximum von 23 Monaten (heißt noch weitere 8 Monate) ?

Mit freundlichen Grüßen