ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat... kann ich ein Sonderurlaubstag anfordern ...
Zitat von: Andi8111 am 31. Mai 2017, 18:04:08Die Antwort steht schon hier: gibt es einen dienstl. Grund für den Umzug?
So schwer ist das mit dem dienstlichen Zweck nicht zu verstehen: Anerkannte Wohnung am StO Umzug zu StO B mit UKV Zusage= dienstlicher Zweck. Alles andere nicht.
Zitat von: BulleMölders am 31. Mai 2017, 15:02:32
Ob Sie kommandiert oder Versetzt sind, müssten Sie doch selber am besten Wissen. Was stand den auf Ihrer Verfügung?
Zitat von: Tommie am 31. Mai 2017, 14:35:50
Hatten Sie denn vorher eine anerkannte Wohnung, oder ist das ein sog. Rucksackumzug?