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Zitat von: Ralf am 25. Oktober 2021, 12:27:53
Ich bin jetzt kein Feuerwehrmann oder in einem Feuerwehrforum, aber wenn da steht, dass man zum Oberbrandmeister ausgebildet wird (und das eine anerkannte Meisterqualifikation ist), ist diese nmB auch zivil anerkannt.
So wie der Gesellenberuf, den man lernt, auch zvil anerkannt ist. Oder wo wäre hier der Unterschied?
Zitat1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
1. Sicherstellen des abwehrenden Brandschutzes einschließlich technischer Hilfeleistung und Katastrophenhilfe in allen zu schützenden Einrichtungen und Objektkategorien im Einsatz als hauptamtliches militärisches Brandschutzpersonal der Streitkräfte im feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehr.
2. Einsatz in allen Verwendungen ab Truppführer bis Zugführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte in Einsatz, Grundbetrieb und Ausbildung.
3. Einsatz in allen Verwendungen ab Truppführer bis Zugführer in militärischen Feuerwehren der Bundeswehr im Einsatz.
4. Einsatz als Sachbearbeiter und Berater der Teilaufgabe / Fachgruppe Brandschutz in Ämtern und Kommandobehörden der Streitkräfte.
5. Einsatz als Stationsausbilder in Laufbahn- und Verwendungslehrgängen der lehrgangsgebundenen Brandschutzausbildung bei der ABC- und Selbstschutzschule als der Zentralen Ausbildungsstätte für den Brandschutz der Bundeswehr (ZABBw).
1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen
- Führt Brandschutzteileinheiten bis zur Zugstärke bei Rettungs- und Brandbekämpfungseinsätzen im Einsatz in der Ausbildung und Übungen.
- Ist Führer und Erzieher der ihm unterstellten Soldaten.
- Führt als Einsatzleiter unterstelltes Personal bei Brand- und Rettungseinsätzen sowie technischen Hilfeleistungen.
- Rettet Menschen und Tiere aus lebensbedrohlichen Lagen.
- Schützt und birgt Sachwerte und einsatzwichtiges Material.
- Führt im Rahmen der Brandbekämpfung Löschmaßnahmen durch und löscht Brände
- (z.B. Heide-, Moor-, Wald-, Munitions-, Luftfahrzeug-, Gebäudebrände).
- Setzt bei Maßnahmen der technischen Hilfeleistung, einschließlich Gefahrguteinsätzen, technisches Gerät ein.
- Überprüft Feuerlösch-Kfz, Ausrüstung und Geräte der Teileinheit und Feuerwehr.
- Berät den Dienststellenleiter hinsichtlich der Maßnahmen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
- Führt die Aus- und Weiterbildung des Brandschutzpersonals seiner Teileinheit durch.
- Führt die Aus- und Weiterbildung des Personals der Dienststelle im Brandschutz (Jedermannausbildung) durch.
- Bedient die kommunikations- und dokumentationstechnischen Einrichtungen und Anlagen einer Feuerwehreinsatzzentrale.
- Erfasst, registriert und bewertet Notrufmeldungen und Hilfeleistungsersuchen.
- Disponiert die Einsatzkräfte und Einsatzmittel bei Alarmierung und im Einsatz.
- Erfasst und dokumentiert Rückmeldungen der Feuerwehreinsatzleitung.
- Erfasst und bewertet einlaufende Meldungen von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen etc.
- Dokumentiert einsatzrelevante Daten und Meldungen.
- Führt Einsatztagebuch über alle Tätigkeiten des Brandschutzpersonals
- Führt den Rettungstrupp des Pistendienstes im Flugbetrieb.
- Leitet ihm unterstellte Einsatzkräfte bei technischen Hilfeleistungen und Feuersicherheitswachen.
- Führt die praktische Ausbildung an Feuerlösch-Kfz, feuerwehrtechnischem Gerät und Rettungsgeräten in der Dienststelle und an der ZABBw durch.
- Überwacht die Einsatzbereitschaft, Vollständigkeit und Betriebssicherheit seiner TE und der ihm zugewiesenen Feuerlösch-Kfz und deren Ausrüstung.
- Erfasst und meldet notwendige Beschaffungsmaßnahmen für Ersatzteile und Verbrauchsmaterial.
- Erstellt Ausbildungsunterlagen und wirkt mit bei der Vorbereitung und Durchführung von theoretischen und praktischen Ausbildungen.
- Unterrichtet Feuerwehrpersonal in Einsatztechnik und -taktik.
- Erstellt Einsatz- und Tätigkeitsberichte.
- Überwacht die Einhaltung der Prüfintervalle der prüfpflichtigen Geräte der TE.
- Überwacht die Prüfungen an prüfpflichtigen Geräten der TE.
- Führt die Prüfkarten für prüfpflichtiges Gerät der TE.
- Kontrolliert die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
- Koordiniert die Arbeiten im Zusammenhang der Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen an Feuerlösch-Kfz und Feuerlösch-Gerät.
- Leitet und überwacht die Arbeiten bei Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen an Feuerlösch-Kfz und -technischem Gerät.
- Plant und überprüft die Durchführung der Ausbildung gemäß Weisungslage der Ämter und HöhKdoBeh.
- Überprüft Einsatzübersichten, Meldungen und Berichte.
- Setzt Weisungen und Erlasse von übergeordneten Dienststellen um.
- Erstellt Meldungen und Übersichten für vorgesetzte Dienststellen.
- Wirkt mit bei der Erstellung der Brandschutzordnung und der Selbstschutzordnung der Dienststelle.
- Führt Besprechungen, Übungen und Ausbildungen mit öffentlichen Feuerwehren und anderen Hilfsdiensten durch.
1.3 Arbeitsbedingungen
- Teilweise erhebliche Beeinträchtigungen durch Wärme, Rauch, Nässe
- und Schmutz.
- Hohe Lärmbelastung in Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen.
- Hohe psychische und physische Belastung in Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen.
- Höchste psychische und physische Belastung bei Entgegennahme, Bewertung und Umsetzung von Alarmmeldungen unter Zeitdruck.
- Erhöhte Gefahren für Leben und Gesundheit durch Explosion, Einsturz, Elektrizität, Erkrankung /Verletzung, Atemgifte, Ausbreitung, Angstreaktion, Chemikalien und atomare Strahlung.
2. Fertigkeiten und Kenntnisse
- Kenntnisse über die Fahrzeugtechnik und den feuerlöschtechnischen Aufbau der Feuerlösch-Kfz sowie über Rettungsgeräte und Hilfsmittel.
- Beherrschen der Kommunikationseinrichtungen, EDV- und Brandmeldeanlagen Einsatzzentrale.
- Erfahrung im Bereich der Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung.
- Beherrschen der einsatztaktischen und -technischen Grundsätze des Feuerwehrwesens.
- Erfahrungen in der Menschenführung.
3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
3.1 Verwendung
- Truppführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.
- Staffelführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.
- Gruppenführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.
- Zugführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.
- Disponent Einsatzzentrale in militärischen Feuerwehren im Einsatz.
- Leiter einer militärischen Feuerwehr im Einsatz.
- Stationsausbilder an der Zentralen Ausbildungsstätte für den Brandschutz der Bundeswehr.
- Sachbearbeiter Brandschutz in Ämtern und Kommandobehörden der Streitkräfte.
3.2 Dienstgradspanne
- Feldwebel bis Oberstabsfeldwebel
4. Besondere geistige u. physische Eignungsforderungen etc.
- Feuerwehrtauglichkeit und Atemschutzgeräteträgertauglichkeit sind durch einen Betriebsarzt mit einer Untersuchung ( G-26.3 ) nachzuweisen.