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Autor christoph1972
 - 15. November 2021, 13:06:15
Bevor ich mir jetzt irgendwelche unqualifizierten Gedanken über eine evtl. Erkrankung mache, würde ich mich erstmal an eine geeignete ärztliche Fachrichtung wenden und die Diagnostik abwarten.

An das BAPersBw muss man das nicht melden, sondern im Rahmen der nächsten amtsärztlichen Untersuchung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, die dann hoffentlich feststehende Diagnose - was auch immer es sein wird - dem Ärztlichen Dienst mitteilen und dessen Entscheidung abwarten.

Sollte sich die Vermutung durch ärztliche Diagnostik bestätigen lassen, dann ist das gut zu behandeln. Dann empfiehlt es sich, eine Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beantragen.
Autor Timo693
 - 13. November 2021, 08:39:07
Guten Morgen,

ich bin schon eine Weile im gtDmiS und habe allerdings vermutlich bisher undiagnostiziertes ADHS. Aus mehreren persönlichen Gründen will ich das Ruder jetzt aber umdrehen und das richten. Dafür ist allerdings eine Diagnose nötig. Wenn ich die Diagnose erhalte, muss ich das dann dem BaPers berichten? Mir wurde von einem höheren Jahrgang gesagt, dass beim Wechsel von Beamter auf Widerruf zu Beamter auf Probe eine Amtsärztliche Untersuchung wieder stattfindet. Da würde es dann doch reichen oder besteht eine Meldepflicht?