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Autor F_K
 - 22. Januar 2022, 21:43:50
Hinweis:

Anrechenbar wird beispielsweise die GA sein - viel mehr nicht.
Also bei Zulassung in 2022 dann bis 2035 oder so ...

Viel Erfolg.
Autor Ralf
 - 22. Januar 2022, 20:02:17
Zitat von: Ralf am 22. Januar 2022, 19:07:07
Die Regelverpflichtungszeit für Fw SanDst ohne Beruf sind 13 Jahre. Die -abzgl. evtl. anrechenbarer Ausbildungsanteile- müssen beim Lfb-Wechsel dann noch übrig sein.
Dann rechne halt nun selbst mach nach, du willst ja Fw werden, das schaffst du schon.  8)
Autor Tommy1998
 - 22. Januar 2022, 19:45:21
Momentan bin ich in der Uffz ohne Portepee Laufbahn, FA Eignung noch nicht. Nur vor ab die Frage. Eintritt 10/2017 und habe noch bis 09/2025
Autor Ralf
 - 22. Januar 2022, 19:07:07
Die Regelverpflichtungszeit für Fw SanDst ohne Beruf sind 13 Jahre. Die -abzgl. evtl. anrechenbarer Ausbildungsanteile- müssen beim Lfb-Wechsel dann noch übrig sein.
Autor F_K
 - 22. Januar 2022, 17:55:48
Frage: derzeitige Laufbahn und Restdienstzeit?

FA geeignet?

Klar ist doch, dass die Regelverpflichtungszeit FA mit ZAW "drauf" kommt - zumindest ab dem Zeitpunkt der Weiterverpflichtung.
Autor Tommy1998
 - 22. Januar 2022, 17:47:45
Moin moin ,

ich bin momentan SAZ 8 (EinsSan) seit 10/2017 und möchte gerne eine Ausbildung zum Notfallsanitäter machen. Sollte ich mit BaPers übereinstimmen, kann mir jemand sagen wie viele Jahre ich voraussichtlich verlängern muss?

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße