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Autor funker07
 - 28. Januar 2022, 20:35:15
BAPersBw (die entscheiden über die Anerkennung) wollte Grundriss usw sehen und danach entscheiden, wäre vermutlich schwierig geworden.
Bin kurz bevor das Schreiben von BAPersBw ankam in dem Einsatz gegangen und hatte Gerüchte gehört, dass das ganze Gebäude verkauft wird....war dann auch so.
Danach hab ich ne ehemalige Ferienwohnung gefunden, die dann anerkannt wurde.

Spieß war glücklich, dass wieder ne Stube mehr frei wurde, weil er langsam Platzprobleme bekommen hat.
Autor tobimitbund
 - 28. Januar 2022, 17:28:12
Hallo, bin auf den Beitrag gestoßen und wollte mal fragen wie das damals war.
Wurde es anerkannt?
Oder muss eine richtige Küchenzeile vorhanden sein?
LG
Autor funker07
 - 15. März 2018, 17:12:26
Hallo zusammen,
nach längerer Zeit als Kasernenschläfer plane ich (kein TG-Empfänger), mir am Standort eine Wohnung zu nehmen.
Ich werde trotzdem am Wochenende "nach Hause" (300km entfernt) fahren.
Damit zumindest bei der nächsten Versetzung (noch nichts absehbar) etwas herumkommt und weil der Spieß langsam Probleme durch unterkunftspflichtige Soldaten bekommt, soll es eine anerkennungsfähige Wohnung sein.
Das Gesetz sagt dazu:
Zitat von: §10(3) BUKGEine Wohnung im Sinne des Absatzes 1 besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette.

Laut Vermieter (noch habe ich die Wohnung nicht gesehen) ist es ein Zimmer (ehemaliges/umgebautes Hotel), in dem man auch eine Herdplatte aufstellen könnte mit kleinem Bad, eine richtige Küchenzeile gibt es jedoch nicht.
Ausguss wäre demnach das Waschbecken im Bad.
Mehrere Räume wird durch das Bad erreicht.

Ist diese Wohnung anerkennungsfähig?

Es sind derzeit viele Soldaten dort untergebracht, die bereits TG nach §3 bekommen und die Wohnung statt einer Stube haben. Deren Wohnungen werden vom Bund bezahlt. Sind die Kriterien dabei die gleichen?