ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 22. Februar 2022, 10:53:28Zitat von: Kohli91 am 22. Februar 2022, 09:05:16
Der Verweis auf die entsprechende bearbeitende Stelle ist natürlich richtig und mir natürlich bekannt. Leider habe ich in meiner Dienstzeit mehr als einmal erlebt
das nicht alle zuständigen Bearbeiter diesbezüglich im Saft stehen und habe des Öfteren widersprüchliche Aussagen erhalten. Daher die Anfrage hier.
Das ändert aber nichts an der Tatsache das die - in diesem Fall - zivile PST die einzig verbindliche Entscheidung trifft...
Egal was z.B. ich hier schreibe...
Deshalb meine dringende Empfehlung ... mit der neuen PST dies abklären. Es ist ja noch genügend Zeit!Zitat von: Kohli91 am 22. Februar 2022, 09:05:16
Im Umkehrschluss bedeutet das also, ich beziehe zum 01.05. die neue Wohnung, melde das den entsprechenden Stellen und bleibe somit TG-Empfänger, richtig?
Ja.
Es ändert sich ggf. nur der Zahlbetrag.
Zitat von: Kohli91 am 22. Februar 2022, 09:05:16
Der Verweis auf die entsprechende bearbeitende Stelle ist natürlich richtig und mir natürlich bekannt. Leider habe ich in meiner Dienstzeit mehr als einmal erlebt
das nicht alle zuständigen Bearbeiter diesbezüglich im Saft stehen und habe des Öfteren widersprüchliche Aussagen erhalten. Daher die Anfrage hier.
Zitat von: Kohli91 am 22. Februar 2022, 09:05:16
Im Umkehrschluss bedeutet das also, ich beziehe zum 01.05. die neue Wohnung, melde das den entsprechenden Stellen und bleibe somit TG-Empfänger, richtig?
Zitat von: Kohli91 am 21. Februar 2022, 18:07:28
Nun ist es so, das ich voraussichtlich zum 01.05. mit meiner Familie meine Wohnung wechseln muss.