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Zusammenfassung

Autor Lidius
 - 23. Februar 2022, 20:46:55
Zitat von: Al Terego am 23. Februar 2022, 18:41:33
Zitat von: Al Terego am 23. Februar 2022, 18:37:38
Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"

Kann aber auch sein, dass dies inzwischen aufgehoben wurde. Am besten den Vorgesetzten bei der Nichtgenehmigung nach der Begründung fragen.

Stand mal in § 3 der EUrlV. Der wurde aber 2014 gestrichen.
https://www.buzer.de/gesetz/3890/a54276.htm
Autor Al Terego
 - 23. Februar 2022, 18:41:33
Zitat von: Al Terego am 23. Februar 2022, 18:37:38
Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"

Kann aber auch sein, dass dies inzwischen aufgehoben wurde. Am besten den Vorgesetzten bei der Nichtgenehmigung nach der Begründung fragen.
Autor Al Terego
 - 23. Februar 2022, 18:37:38
Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"

Da stehen die 6 Monate drin.
Autor PSPuuu
 - 23. Februar 2022, 18:24:45
Ob man zB. in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen darf.
Autor SolSim
 - 23. Februar 2022, 18:15:26
Was meinen Sie mit Urlaubssperre?
Autor PSPuuu
 - 23. Februar 2022, 18:10:11
Hallo zusammen,

kann jemand beantworten, wie es mit einer Urlaubssperre bei Neueinstellungen in das Beamtenverhältnis / Direkteinstieg gehalten wird?