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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 03. März 2022, 13:52:32
Zitat von: KlausP am 03. März 2022, 11:10:11
Der Dienstführerschein C/CE schließt den Führerschein B mit ein. Und wer ohne vorherigen Zivilführerschein dienstlich C/CE macht, wird dienstlich auf ,,B Anfänger" geschickt und erst nach erfolgreichem Absolvieren zu C/CEA zugelassen. Demzufolge kann man die Dienstführerscheine problemlos auf Zivil umschreiben lassen. Dafür gibt es bei der Bw auch extra eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zivilen Behörde

Quelle? Die entsprechenden Kraftfahrvorschriften der Bundeswehr.

Grundsätzlich hat Klaus doch alles hier Erklärt. Genau diese Vorgehensweise ist mir so auch schon seit Jahrzehnten bekannt.
Autor F_K
 - 03. März 2022, 13:09:32
.. und wenn der Sohn des Bekannten tatsächlich eine CE Ausbildung genossen und bestanden hat - dann waren Fahrerlaubnisklassen und Voraussetzungen Bestandteil der Ausbildung .. lustige "Geschichte".
Autor Bernhard65
 - 03. März 2022, 12:52:50
Zitat von: Ralf am 03. März 2022, 12:19:17
Regelungen online ist im IntranetBw. Da der Sohn des Bekannten ja soldat ist, hat er darauf auch Zugriff.

Hallo,

ah, ok, das wusste ich nicht.

Vielen Dank
Gruß
Bernhard
Autor F_K
 - 03. März 2022, 12:36:29
Und ansonsten FeV - wird so in der BW auch angewandt.
Autor Ralf
 - 03. März 2022, 12:19:17
Regelungen online ist im IntranetBw. Da der Sohn des Bekannten ja soldat ist, hat er darauf auch Zugriff.
Autor Bernhard65
 - 03. März 2022, 12:05:19
Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 11:14:03
Die Quelle ist bei Regelung Olnine mit dem Suchwort: Dienstfahrerlaubnis für jeden schnell zu finden.
Sorry, ich erneut,

bin jetzt zwar nicht so der perfekte Internetnutzer, aber ich konnte dazu leider nichts finden.
Habe Regelung Online Bundeswehr bei der Google Suche eingegeben.
Komme dann zu folgender Seite:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/vorschriften-und-verfahren
Wenn man dann links die Suche bemüht und dort Dienstfahrerlaubnis eingibt bekommt man 7 Suchergebnisse die aber mit diesem speziellen Fall nichts zu tun haben.
https://www.bundeswehr.de/de/suche?typeahead=dienstfahrerlaubnis

Vielleicht hat ja doch noch jemand einen genaueren Link für mich.

Viele Grüße
Bernhard
Autor Bernhard65
 - 03. März 2022, 11:20:56
Hallo zusammen,

alles klar, herzlichen Dank. Werde das meinem Bekannten mitteilen, damit hier Klarheit und vor allem Rechtssicherheit geschaffen werden kann.
Vielleicht kann man den Thread ja nochmal auflassen, damit ich berichten kann wenn die Sache geklärt ist.

Gruß
Berndhard
Autor F_K
 - 03. März 2022, 11:15:44
Und gesetzliche Quelle sind StVZO und StVO (und Weitere), wie im Zivilen auch - die Bundeswehr hat lediglich eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsorganisation - ansonsten werden alle Gesetze genauso angewendet.

Wie immer: "Geschichte" nicht vollständig.
Autor JensMP79
 - 03. März 2022, 11:14:03
Zitatich nehme an DFE bedeutet Dienstfahrerlaubnis?

Richtig

Zitater kann ohne DFE B keine DFE C haben

Richtig.

Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzt eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis Kl B oder 3 oder
einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse (§ 28 FeV) oder
einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (§ 31 FeV).

ZitatAber warum lässt ihn der Vorgesetzte dann fahren?

Das wird nur der Vorgesetzte oder der "Die Fahrt Anordnende" wissen. Zumindest verletzten beide ihre Dienstpflicht wenn sie einen MKF einsetzen, der keine gültige Fahrerlaubnis für das zu fahrende Dienstfahrzeug hat.

Hat der "Bub" keine Fahrerlaubnis (egal ob DFE oder zivil) Klasse B oder 3, kann er auch keine gültige Fahrerlaubnis für C, C/CE oder weitere haben.

Die Quelle ist bei Regelung Olnine mit dem Suchwort: Dienstfahrerlaubnis für jeden schnell zu finden.

Autor KlausP
 - 03. März 2022, 11:10:11
Der Dienstführerschein C/CE schließt den Führerschein B mit ein. Und wer ohne vorherigen Zivilführerschein dienstlich C/CE macht, wird dienstlich auf ,,B Anfänger" geschickt und erst nach erfolgreichem Absolvieren zu C/CEA zugelassen. Demzufolge kann man die Dienstführerscheine problemlos auf Zivil umschreiben lassen. Dafür gibt es bei der Bw auch extra eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zivilen Behörde

Quelle? Die entsprechenden Kraftfahrvorschriften der Bundeswehr.
Autor Bernhard65
 - 03. März 2022, 10:47:53
Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 10:34:07
Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.
Sorry,
habe nichts gefunden wo man einen Beitrag editieren kann.
Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle/Link ?
Gruß
Berndhard
Autor Bernhard65
 - 03. März 2022, 10:45:33
Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 10:34:07
Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.

Also irgend ein Teil der Geschichte fehlt irgendwo  ;)

Wie auch immer. Die Ursprungsfrage ist geklärt.

Ergänzend dazu:

Auch ein Fahrzeug mit "zivilen" Kennzeichen wird zum Dienstfahrzeug, wenn es z.B. bei einem Mobilitätsdienstleister, Autovermietung o.ä. angemietet wird und ein Fahrauftrag zur Nutzung erstellt wird.
Hallo,

ich nehme an DFE bedeutet Dienstfahrerlaubnis?
Das heißt, irgendwas an der Geschichte stimmt nicht, er kann ohne DFE B keine DFE C haben ?
Das ist genau der Verdacht den sein Vater hat und daher befürchtet, dass wenn etwas passiert sein Bub ne Menge Ärger bekommen wird oder am Ende sogar noch eine Sperre.
Aber warum lässt ihn der Vorgesetzte dann fahren?
Sie haben recht, irgendwas ist hier faul.
Danke für die Info.

Gruß
Berndhard
Autor JensMP79
 - 03. März 2022, 10:34:07
Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.

Also irgend ein Teil der Geschichte fehlt irgendwo  ;)

Wie auch immer. Die Ursprungsfrage ist geklärt.

Ergänzend dazu:

Auch ein Fahrzeug mit "zivilen" Kennzeichen wird zum Dienstfahrzeug, wenn es z.B. bei einem Mobilitätsdienstleister, Autovermietung o.ä. angemietet wird und ein Fahrauftrag zur Nutzung erstellt wird.

Autor Bernhard65
 - 03. März 2022, 10:28:53
Hallo nochmal,

habe gerade erfahren, dass sein Sohn nur den LKW Dienstführerschein hat, nicht für PKW, daher geht das wohl nicht mit der Umschreibung.
Was mich wundert, ist, dass es ja im öffentlichen Straßenverkehr Voraussetzung ist, dass man den PKW Schein haben muss um den LKW Schein machen zu können.
Dass das bei der Bundeswehr anders ist, finde ich irgendwie seltsam.

Viele Grüße
Berndhard
Autor Bernhard65
 - 03. März 2022, 09:42:15
Hallo zusammen und herzlichen Dank für die Antworten.

Ergänzend muss ich noch dazu sagen, dass es ein Mercedes Sprinter war der als LKW zugelassen ist.
Ok, dann bin ich beruhigt, dann hat ja alles seine Ordnung.

Warum er den Dienstführerschein noch nicht hat umschreiben lassen weiß ich auch nicht. Ich hab mal was gehört von "der ist ja nur für LKW, den kann man nicht auf PKW umschreiben lassen".

Vielen Dank nochmal, viele Grüße und bleibt gesund.
Bernhard