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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 03. März 2022, 11:10:11
Der Dienstführerschein C/CE schließt den Führerschein B mit ein. Und wer ohne vorherigen Zivilführerschein dienstlich C/CE macht, wird dienstlich auf ,,B Anfänger" geschickt und erst nach erfolgreichem Absolvieren zu C/CEA zugelassen. Demzufolge kann man die Dienstführerscheine problemlos auf Zivil umschreiben lassen. Dafür gibt es bei der Bw auch extra eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zivilen Behörde
Quelle? Die entsprechenden Kraftfahrvorschriften der Bundeswehr.
Zitat von: Ralf am 03. März 2022, 12:19:17
Regelungen online ist im IntranetBw. Da der Sohn des Bekannten ja soldat ist, hat er darauf auch Zugriff.
Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 11:14:03Sorry, ich erneut,
Die Quelle ist bei Regelung Olnine mit dem Suchwort: Dienstfahrerlaubnis für jeden schnell zu finden.
Zitatich nehme an DFE bedeutet Dienstfahrerlaubnis?
Zitater kann ohne DFE B keine DFE C haben
ZitatAber warum lässt ihn der Vorgesetzte dann fahren?
Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 10:34:07Sorry,
Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.
Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 10:34:07Hallo,
Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.
Also irgend ein Teil der Geschichte fehlt irgendwo
Wie auch immer. Die Ursprungsfrage ist geklärt.
Ergänzend dazu:
Auch ein Fahrzeug mit "zivilen" Kennzeichen wird zum Dienstfahrzeug, wenn es z.B. bei einem Mobilitätsdienstleister, Autovermietung o.ä. angemietet wird und ein Fahrauftrag zur Nutzung erstellt wird.