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Autor Ralf
 - 12. März 2022, 14:30:06
Und wenn man denn den ganzen Leuten Glauben schenken darf, die sich während der Dienstzeit lieber privates Zeugs kaufen und dann u.a. hier nachfragen, ob man das Tragen darf, ist das Bw-Material sowieso grds. eher schlecht.
Autor SanStffEins
 - 12. März 2022, 11:59:58
Gerade Punkt 3 vom Hubschraubär ist nicht zu ignorieren.

Ich weiß nicht, warum viele (v.a. Zivilisten) so geil auf BW Material sind. 
Murphys combat law 20: "Never forget that your weapon is made by the lowest bidder."
Autor HubschrauBär
 - 12. März 2022, 08:32:38
Kann mich den Vorrednern nur Anschließen.

1.) Dienstvergehen, quasi mit Ansage.
Wie würde man hier Sagen: Der DV ist auch nicht auf der Brennsuppe hergeschwommen gekommen und wird seine Schlüsse schon ziehen können.
(Die Diensthaftpflichtversicherung des Bundeswehrverbands schließt Verlust von persönlicher Ausrüstung/ Bekleidung bei  und kurz vor der Entlassung übrigens deswegen auch aus.)

2.) Kameradschaft:
Sie bereiten einigen Personen in der Einheit nochmal unnötige Arbeit (Schadensbearbeitung, Vernehmungen,...)

3.) Kosten/Nutzen:
In der Regel findet sich im gut sortierten Outdooreinzelhandel bessere, leichtere und teils auf günstigere Ausrüstung.
Autor KlausP
 - 12. März 2022, 07:52:04
1. So eine getürkte Verlustmeldung stellt eine unwahre dienstliche Meldung dar und ist somit ein Dienstvergehen.
2. Wird das Fehl an Ausrüstung im Rahmen der Auskleidung festgestellt, soll der Disziplinarvorgesetzte immer auf Haftung entscheiden und in der Regel auch keine Wertminderung, wie sonst üblich, geltend machen.
Autor Bumblebee
 - 12. März 2022, 07:24:08
Nur als Hintergrundinfo für dich:

Es ist nicht so, dass du "dafür schreibst", es fließt Geld, das Zeug wird neu gekauft und dann ist gut.

Du startest einen bürokratischen Ablauf, der sich zieht. Es ist nicht vorgesehen, dass Ausrüstung "verloren geht" - deswegen ist sowas immer ein Extraaufwand.
Autor dunstig
 - 12. März 2022, 00:56:54
Zumal man in jedem gut organisierten Outdoor Geschäft für den jeweiligen Anwendungsbereich ohne Probleme deutlich passendere Qualität bekommt.

Aber gut, wer den Tarnfleck-Kick auch in der Freizeit braucht... ::)
Autor SanStffEins
 - 11. März 2022, 23:42:42
Na wenn du vorm DZE noch Bock auf n Diszi hast, dann machste das so.
Glaubst du dein Chef ist n Idiot?
Rolls mal von der anderen Seite her auf, nur um dir zu verdeutlichen was das für eine bescheuerte Idee ist:

Da kommt einer zu dir und behauptet, kurz vor DZE Ausrüstungsgegenstände verloren zu haben.
Jeder weiß, dass das "ganz coole Survival-Bushcraft-Wirmüssenimwaldüberleben" Klamotten sind.
Nimmst du ihm das ab? Oder denkst du, der will dich verarschen?...

Btw: das Zeug gehört nicht dir, sondern wurde dir geliehen.

Autor fabifuncom
 - 11. März 2022, 22:43:20
Hi, mein DZE rückt immer näher und da ich ein paar Sachen gerne noch nach meinem DZE hätte, wie zum Beispiel den Schlafsack oder eine Feldhose, wollte ich mal nachfragen, ob es günstiger ist, wenn ich mir meine Sachen nachträglich im Internet bestelle oder dann bei der Auskleidung angebe, dass ich entsprechendes Material verloren habe und dieses nachbezahlen muss.

Das kann man natürlich nicht pauschal sagen, ob etwas günstiger ist oder nicht, aber das wären die Dinge, die ich dann versehentlich verlieren würde:
- Schlafsack
- Biwaksack
- Feldhose
- Fäustlinge
- Wintermütze

(Edit: Hab mal den Titel angepasst.)