Autor: Richar_DH78
« am: 11. April 2022, 18:33:16 »Da ja mein "Fall" damals, wie auch derzeit aktuell hier Thema ist, möchte ich mich auch dazu noch mal äußern.
Im Jahr 2020 waren damals zwei RDL´s geplant (jeweils 3 Wochen), vom AG zugestimmt und jeweils ein Heranziehungsbescheid erstellt worden. Die erste im Januar 2020 und die zweite im Mai/Juni 2020. Die RDL im Januar 2020 habe ich absolviert. Aufgrund der Corona-Situation wurde der Heranziehungsbescheid für die RDL im Mai/Juni 2020 vom Karrierecenter aufgehoben. Diese "ausgefallene" RDL wollte ich im herbst 2020 gern nachholen. Ab da stellte sich aber meine damalige Vorgesetzte quer. Zu ihrer persönlichen Einstellung gegenüber Militär sowie zu ihrer politischen Gesinnung äußere ich mich hier nicht noch mal.
Meine damalige Vorgesetzte verweigerte ihre Zustimmung. Das Personalamt der Stadtverwaltung informierte mich schriftlich darüber, dass aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz durchaus ein Anspruch auf RDL bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr abzuleiten ist. Das Personalamt bat meine damalige Vorgesetzte ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. Sie verweigerte weiterhin ihre Zustimmung.
Der Personalrat wurde beteiligt und es erfolgte abermals die Information an meine damalige Vorgesetzte, sie möge doch ihre Entscheidung wohlwollend überdenken. Sie verweigerte weiterhin ihre Zustimmung. Es kam zu einem Gespräch unter Beteiligung Personalamt, Personalrat, meine Vorgesetzte und ich. Dazwischen verging natürlich immer wieder einige Tage und Wochen.
Zwischenzeitlich hatte meine Vorgesetzte die zuständige Mitarbeiterin vom Personalamt auf ihre Seite ziehen können.
Im Rahmen des gemeinsamen Gespräches argumentierte die Mitarbeiterin vom Personalamt ebenfalls gegen eine Zustimmung zur Freistellung und hatte zwischenzeitlich beim zuständigen Karrierecenter angerufen und bezüglich meiner geplanten RDL in Aussicht gestellt, dass von der Stadtverwaltung keine Zustimmung erteilt werden würde. Sollte dennoch ein Heranziehungsbescheid erstellt werden, würde die Stadtverwaltung Widerspruch einlegen.
Daraufhin rief mich der Sachgebietsleiter vom zuständigen Karrierecenter an und fragte mich etwas entrüstet, was denn in "meiner" Stadtverwaltung los sei - so etwas hätte er noch nie erlebt. Er erklärte mir, dass das Karrierecenter demnach von einer weiteren Heranziehung im Jahr 2020 absehen würde.
Usw. usw. usw. Ich habe als im Jahr 2020 keine zweite RDL geleistet.
Und da ich mir immer mal sage "wer mich will, der kriegt mich und wer nicht, der hat eben Pech", habe ich zum 01. Oktober 2020 das Amt gewechselt.
Im neuen Amt wird mein Engagement als Reservist anerkannt und ich kann die 6 Wochen RDL im Kalenderjahr absolvieren.
Anmerkung: Die damals im Personalamt zuständige Mitarbeiterin arbeitet nicht mehr bei der Stadtverwaltung.
Im Jahr 2020 waren damals zwei RDL´s geplant (jeweils 3 Wochen), vom AG zugestimmt und jeweils ein Heranziehungsbescheid erstellt worden. Die erste im Januar 2020 und die zweite im Mai/Juni 2020. Die RDL im Januar 2020 habe ich absolviert. Aufgrund der Corona-Situation wurde der Heranziehungsbescheid für die RDL im Mai/Juni 2020 vom Karrierecenter aufgehoben. Diese "ausgefallene" RDL wollte ich im herbst 2020 gern nachholen. Ab da stellte sich aber meine damalige Vorgesetzte quer. Zu ihrer persönlichen Einstellung gegenüber Militär sowie zu ihrer politischen Gesinnung äußere ich mich hier nicht noch mal.
Meine damalige Vorgesetzte verweigerte ihre Zustimmung. Das Personalamt der Stadtverwaltung informierte mich schriftlich darüber, dass aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz durchaus ein Anspruch auf RDL bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr abzuleiten ist. Das Personalamt bat meine damalige Vorgesetzte ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. Sie verweigerte weiterhin ihre Zustimmung.
Der Personalrat wurde beteiligt und es erfolgte abermals die Information an meine damalige Vorgesetzte, sie möge doch ihre Entscheidung wohlwollend überdenken. Sie verweigerte weiterhin ihre Zustimmung. Es kam zu einem Gespräch unter Beteiligung Personalamt, Personalrat, meine Vorgesetzte und ich. Dazwischen verging natürlich immer wieder einige Tage und Wochen.
Zwischenzeitlich hatte meine Vorgesetzte die zuständige Mitarbeiterin vom Personalamt auf ihre Seite ziehen können.
Im Rahmen des gemeinsamen Gespräches argumentierte die Mitarbeiterin vom Personalamt ebenfalls gegen eine Zustimmung zur Freistellung und hatte zwischenzeitlich beim zuständigen Karrierecenter angerufen und bezüglich meiner geplanten RDL in Aussicht gestellt, dass von der Stadtverwaltung keine Zustimmung erteilt werden würde. Sollte dennoch ein Heranziehungsbescheid erstellt werden, würde die Stadtverwaltung Widerspruch einlegen.
Daraufhin rief mich der Sachgebietsleiter vom zuständigen Karrierecenter an und fragte mich etwas entrüstet, was denn in "meiner" Stadtverwaltung los sei - so etwas hätte er noch nie erlebt. Er erklärte mir, dass das Karrierecenter demnach von einer weiteren Heranziehung im Jahr 2020 absehen würde.
Usw. usw. usw. Ich habe als im Jahr 2020 keine zweite RDL geleistet.
Und da ich mir immer mal sage "wer mich will, der kriegt mich und wer nicht, der hat eben Pech", habe ich zum 01. Oktober 2020 das Amt gewechselt.
Im neuen Amt wird mein Engagement als Reservist anerkannt und ich kann die 6 Wochen RDL im Kalenderjahr absolvieren.
Anmerkung: Die damals im Personalamt zuständige Mitarbeiterin arbeitet nicht mehr bei der Stadtverwaltung.