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Autor SolSim
 - 29. April 2022, 17:35:22
1.) Die Erhöhung gab es zum 01.04.2022
2.) Besoldungserhöhungen haben keinen Einfluss auf Ausgleichszulagen. Diese werden jedes Jahr um 20/100 gemindert und entfällt nach 5 Jahren.

Also brauchen Sie sich bezüglich ihrer Zulage keine Sorgen machen.
Autor Udaloy
 - 29. April 2022, 10:06:34
Guten Tag Kameraden,

ich benötige zu oben genannten Thema mal kurzfristig eine Hilfestellung.

Soldat erhält seit kurzem eine Ausgleichszulage aufgrund einer nicht durch ihn zu verantwortende Versetzung. Dabei handelt es sich aus einer Mischung aus privaten Problemen beim Betroffenen und dienstlichen Notwendigkeit.

Jetzt wird ja mit der Mai-Besoldung das Grundgehalt um 1,X% erhöht. Der Versetzungszeitpunkt könnte bei dem Soldaten nochmals "angepasst" werden damit er nicht direkt von seiner Ausgleichszulage die 1,x% wieder rausgerechnet wird.

Ziel ist es, dass wenn die Erhöhung die Ausgleichszulage mindert die Versetzung nochmals "anzupassen". Allerdings habe ich jetzt vom "Flurfunk" gehört, daß diese Besoldungserhöhung nicht auf die Ausgleichszulage angerechnet wird sondern nur "andere" Zulagen und Stufenanstiege.

Wäre Klasse wenn mir hier jemand kurzfristig den Sachverhalt erklären könnt.

Gruss Udaloy