ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: 2Cent am 17. Mai 2022, 19:09:34
.... im Zweifel hilft auch der Sozialdienst ;-)
ZitatIch als Soldatin im Ausland ist es möglich hier schwanger zu werdenDavon gehe ich aus.
Zitatund auch nach der Schwangerschaft plus Elternzeit am Dienstort zu bleiben und wieder einzutreten oder wird man zurück nach Deutschland versetzt?Siehe hierzu die GAIP 13-02-00 Elternzeit:
Zitat3.2. Nachbesetzung des DienstpostensGrundsätzlich erfolgt immer nach Eingang sowie zum Ende des Antrages auf Elternzeit eine zeitnahe Verbindungsaufnahme im Sinne eines Kontaktes durch die zuständige PersBSt mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller.
Nach dem Ende der Elternzeit hat der Soldat oder die Soldatin nach einer mehr als zwölfmonatigen Elternzeit keinen Anspruch auf eine Verwendung:
auf dem bisherigen Dienstposten,
in der bisherigen Einheit,
an dem bisherigen Standort.
Gleichwohl gewährleistet die militärische Personalführung auch in diesen Fällen eine nahezu ausnahmslose Sozialverträglichkeit im Hinblick auf die Wiederverwendung am bisherigen Standort nach Rückkehr aus der Elternzeit.
Dienstposten von in Elternzeit befindlichen Soldaten und Soldatinnen können erforderlichenfalls nachbesetzt werden. Es ist jedoch grundsätzlich sicherzustellen, dass bei Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ein gleichwertiger Dienstposten nach Beendigung der gewährten Elternzeit innerhalb des Standortes zur Verfügung steht.