ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: didi62 am 30. Juni 2022, 09:55:29Hallo,Zitat von: KlausP am 30. Juni 2022, 08:50:23
Die Zahlung der Übergangsbeihilfe erfolgt immer zum Entlassungstag.
Zitat von: KlausP am 30. Juni 2022, 08:50:23
Der Bescheid ist vom BAPersBw? Das BVA weist die Zahlung erst an, wenn der Bescheid vom BAPersBw in den Datenbestand eingepflegt wurde. Das muss nicht automatisch zeitgleich mit den Übergangsgebührnissen sein.