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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 22. Juli 2022, 15:28:18
... und die Einwilligung zur Entbindung erfolgt gegenüber ALLEN Ärzten, nicht einem bestimmen, sich in schon in Rente befindendem, Arzt mit dem Formular.

ALLE Operationen und alle stationäre Krankenhausaufenthalte sind anzugeben, auch bei völliger Ausheilung.

Viel Erfolg.
Autor BulleMölders
 - 22. Juli 2022, 13:49:12
Mit der Einwilligung zur Entbindung der Schweigepflicht ist alles erledigt. Wenn die Bundeswehr etwas von dem Arzt will, ist das dann deren Problem ob sie dort noch Auskünfte oder Unterlagen bekommen.
Autor DerSepp969
 - 22. Juli 2022, 13:42:05
Zitat von: Andi8111 am 22. Juli 2022, 12:56:39
Es steht ja auch dort, dass alles anzugeben ist. Und nicht, dass man nur Dinge angibt, die man selber für relevant hält.

Ja das habe ich mir gedacht. Die Frage ist nur wie ich den behandelnden Arzt dann von der ärztlichen Schweigepflicht befreie wenn dieser seit geraumer Zeit in Rente ist und seine Praxis aufgrund der Rente geschlossen ist. Das ist eigentlich die Hauptfrage
Autor Andi8111
 - 22. Juli 2022, 12:56:39
Es steht ja auch dort, dass alles anzugeben ist. Und nicht, dass man nur Dinge angibt, die man selber für relevant hält.
Autor Ralf
 - 22. Juli 2022, 12:00:49
Angeben musst du das, was da gefragt wird, also dann auch diesen Vorfall. Und wenn sich die Musterungsärzte unsicher sind, schicken Sie dich zu einem Bw-Facharzt.
Autor Beuteberliner
 - 22. Juli 2022, 12:00:17
Beantworten Sie wahrheitsgemäß alle Fragen. Und wenn nach solchen Behandlungen gefragt wird, auch die. Der Musterungsarzt wird dann ggf. entsprechende Nachuntersuchungen veranlassen.
Autor DerSepp969
 - 22. Juli 2022, 11:48:31
Guten Tag liebe User,

Ich bin neu hier im Bundeswehrforum, also verzeiht mir im Voraus eventuelle Fehler. Ich möchte mich zum freiwilligen Wehrdienst bei der Luftwaffe bewerben. Hierfür habe ich mich schon informiert was an Unterlagen notwendig ist. Meine Frage bezieht sich auf den ärztlichen Fragenbogen. Ich habe 2013 beim Fußball einen Außenbandriss im Knöchel erlitten, dieser wurde in der Notaufnahme geschient und war nach 6 Wochen wieder verheilt. Ich hatte danach keine Probleme mit meinem Knöchel und konnte in den Jahren danach auch jede Sportart ausüben und meinen Knöchel belasten. Meine Frage ist ob ich trotz den fast 10 Jahren die zwischen der Verletzung liegen und der nicht vorhandenen Schäden trotzdem den Außenbandanriss angeben muss. Das Problem liegt auch darin, dass der behandelnde Arzt, der mir damals die Schiene abgenommen hat, mittlerweile in Rente ist und seine Praxis geschlossen ist. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße