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Autor: Ralf
« am: 28. Juli 2022, 12:28:04 »

Solange du in die Regelungen des § 16a fällst. Und da musst du nun in deine V-Erkl. reinschauen, wie du festgesetzt wirst.
Autor: wehr1895
« am: 27. Juli 2022, 21:02:50 »

Hallo
ich verstehe das Arbeitsplatzschutzgesetz nicht richtig. Wie lange habe ich die Sicherheit das mein alter Arbeitgeber mich zurück nehmen muss . Ich bin Wiedereinsteller SAZ 17 . Ich kann es leider nirgends korrekt lesen . Wäre super wenn ich da ne Info bekomme
Gruß
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