Autor: LwPersFw
« am: 16. September 2022, 19:54:12 »"3.3.3.6 Reservistendienst von beordertem Zivilpersonal
3106. Zivilpersonal, das für Beorderungen durch die jeweiligen PersBSt freigestellt worden ist, leistet nur in seinen Beorderungsverwendungen (VstkgRes oder PersRes) oder in Fällen der Nr. 3107 dieser Regelung RD. Das Einverständnis der PersBSt ist bei RD nach Nr. 2003 von mehr als einem Monat im Kalenderjahr und/oder bei Unterschreiten der Schutzfrist einzuholen. Zudem ist vor jeder Heranziehung das Einverständnis der zivilen Beschäftigungsdienststelle einzuholen. Die schriftliche Zustimmung der PersBSt und der Beschäftigungsdienststelle sind im Regelfall durch die oder den Zivilbeschäftigten einzuholen. Im Einzelfall kann dies nach Absprache auch vom Beorderungstruppenteil durchgeführt werden. Dem BAPersBw sind Anforderungen zu RD nur bei erteilter Zustimmung vorzulegen.
3.3.3.7 Reservistendienst von nicht beordertem Zivilpersonal
3107. Nicht beordertes Zivilpersonal kann RD leisten zur
• Teilnahme an der Allgemeinen Soldatischen Ausbildung (ASA),
• vorbereitenden Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung oder
• Vorbereitung auf militärische und militärfachliche Aufgaben der Bw sowie deren Wahrnehmung, wenn diese im Zivilstatus nicht möglich ist
• Vorbereitung und Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, an Olympischen Spielen sowie an Internationalen Militärmeisterschaften im Rahmen des Spitzensportes nach den Vorgaben des Abschnittes 3.3.3.8.
3108. Darüber hinaus ist RD von nicht beordertem Zivilpersonal ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfordert in jedem Einzelfall das Einverständnis der Betroffenen und der zuständigen PersBSt. "
"Die Reserve" A2-1300/0-0-2
3106. Zivilpersonal, das für Beorderungen durch die jeweiligen PersBSt freigestellt worden ist, leistet nur in seinen Beorderungsverwendungen (VstkgRes oder PersRes) oder in Fällen der Nr. 3107 dieser Regelung RD. Das Einverständnis der PersBSt ist bei RD nach Nr. 2003 von mehr als einem Monat im Kalenderjahr und/oder bei Unterschreiten der Schutzfrist einzuholen. Zudem ist vor jeder Heranziehung das Einverständnis der zivilen Beschäftigungsdienststelle einzuholen. Die schriftliche Zustimmung der PersBSt und der Beschäftigungsdienststelle sind im Regelfall durch die oder den Zivilbeschäftigten einzuholen. Im Einzelfall kann dies nach Absprache auch vom Beorderungstruppenteil durchgeführt werden. Dem BAPersBw sind Anforderungen zu RD nur bei erteilter Zustimmung vorzulegen.
3.3.3.7 Reservistendienst von nicht beordertem Zivilpersonal
3107. Nicht beordertes Zivilpersonal kann RD leisten zur
• Teilnahme an der Allgemeinen Soldatischen Ausbildung (ASA),
• vorbereitenden Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung oder
• Vorbereitung auf militärische und militärfachliche Aufgaben der Bw sowie deren Wahrnehmung, wenn diese im Zivilstatus nicht möglich ist
• Vorbereitung und Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, an Olympischen Spielen sowie an Internationalen Militärmeisterschaften im Rahmen des Spitzensportes nach den Vorgaben des Abschnittes 3.3.3.8.
3108. Darüber hinaus ist RD von nicht beordertem Zivilpersonal ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfordert in jedem Einzelfall das Einverständnis der Betroffenen und der zuständigen PersBSt. "
"Die Reserve" A2-1300/0-0-2