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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 06. November 2022, 08:25:18
Bitte den Link / Text des TE lesen - da es in DEU idR eine gesetzliche Pflicht der Erstattung der Kosten durch den AG gibt, wird wohl darauf verwiesen werden
Im Falle so hoher Kosten im Ausland würde ich die Frage mit dem AG und BFD vorher klären - auch da gilt bei Einladungen - wer einlädt,  bezahlt.
Autor SolSim
 - 06. November 2022, 06:58:15
Zitat von: F_K am 06. November 2022, 00:48:44
https://www.monster.de/mitarbeiter-finden/hr-know-how/recruiting/bewerbungsgesprach-fuhren/regelungen-zur-kostenuebernahme-67090/

Und was wollen Sie dem TE mit diesem Link, der rein gar nichts mit der Ausgangsfrage zu tun hat, sagen?

edit: Teile gelöscht, wir wollen doch bei der Sache bleiben, wobei dein Beitrag auch nicht wirklich weiter hilft.
Autor F_K
 - 06. November 2022, 00:48:44
https://www.monster.de/mitarbeiter-finden/hr-know-how/recruiting/bewerbungsgesprach-fuhren/regelungen-zur-kostenuebernahme-67090/
Autor Thomas T.
 - 06. November 2022, 00:13:59
Zitat von: F_K am 05. November 2022, 23:27:18
Musik bezahlt, wer bestellt ...

(So DEU Recht ...).

Hab gerade die Antwort vom Kameraden erhalten.

Für den F_K:
Sie scheinen ja anscheinend keine Ahnung zu haben, deshalb auch für Sie einmal die gültige Vorschrift, damit Sie auch Ihre Rechte kennen (und auch das DEU Recht)):
§ 33 BFöV
(1) Den Förderungsberechtigten können die notwendigen Kosten für Vorstellungsreisen auf schriftlichen Antrag erstattet werden, es sei denn, es bestehen auf Grund des bisherigen Förderungsverlaufs erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung und die Förderungsberechtigten wirken nicht angemessen an der Behebung der Zweifel mit.
(2) Kosten für Vorstellungsreisen werden nur erstattet, wenn eine entsprechende Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers vorliegt und die Kosten von Arbeitgeberseite nicht erstattet werden.
(3) Der Antrag auf Kostenerstattung ist vor Beginn der Vorstellungsreise schriftlich oder elektronisch zu stellen; § 15 Absatz 6 und § 23 gelten entsprechend.

Die Kosten werden seitens der BW erstattet. Aber Sie können gerne weiterhin alles selbst bezahlen ;)
Autor F_K
 - 05. November 2022, 23:27:18
Musik bezahlt, wer bestellt ...

(So DEU Recht ...).
Autor Thomas T.
 - 05. November 2022, 23:15:48
Guten Abend,

Sachverhalt: Ich verlasse die Bundeswehr im März nächsten Jahres und bin derzeit auf der Suche nach einer Position als IT Leiter.

Ich habe drei Stellen gefunden, zwei in Deutschland und eine in den USA. Ich weiß, dass ich für die Bewerbungsverfahren je "Fall" bis zu 5 Tage Sonderurlaub bekommen kann.
Gestern Abend hatte ich das erste Bewerbungesgespräch mit der Firma in den USA (Webex) und konnte dort überzeugen. Jetzt möchte man allerdings mit mir ein Assessment in SFO durchführen.

Frage:
1.) Wie sieht es Reisekostentechnisch aus? (mich würde es nur schonmal interessieren, kontaktiere Montag aber auch den BFD)
2.) Ich vermute, dass der Sonderurlaub auch für den Hinflug/Rückflug und die 2 Tage Assesmentcenter gilt ?