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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Griffin am 30. September 2022, 03:07:01
... vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nunmehr ein Gesetzentwurf auf dem Markt.
Im Entwurf ist die Zahlung der Energiepreispauschale an die Rentnerinnen und Rentner sowie die Versorgungsbeziehenden des Bundes vorgesehen.
Zitat von: Griffin am 01. Dezember 2022, 03:02:21
... Existiert bereits ein belastbarer Auszahlungstermin für die "EPP" bezüglich der Versorgungsempfänger des Bundes?
Danke & Grüße
Zitat von: LwPersFw am 27. September 2022, 15:52:00Zitat von: didi62 am 27. September 2022, 08:41:17
Übergangsgebührnisempfänger (Diese sind Versorgungsbezüge).
@didi ... Sie sind vom Fach ... aber sich Sie sicher mit ÜG = Versorgungsbezüge ?
Weil :
"Leitsatz
Der Vorwegabzug gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist bei Beziehern von Übergangsgebührnissen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu kürzen,
wenn sie zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehören.
Übergangsgebührnisse i. S. des § 11 Abs. 1 SVG stellen Arbeitslohn aus einem früheren sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis dar,
in dessen Rahmen der Soldat eigene Versorgungsanwartschaften erworben hatte bzw. von seinem Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert worden ist.
Diese Gebührnisse sind nachträgliche Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, jedoch keine Versorgungsbezüge i. S. des § 19 Abs. 2 EStG"
BFH Urteil v. 01.08.2007 - XI R 55/05
Oder hat der BFH... Gesetzgeber dies geändert ?
Zitat von: LwPersFw am 27. September 2022, 07:53:25ZitatBezüglich der Pensionäre (genauer: Versorgungsempfänger)
Das sagt Verdi dazu
https://beamte.verdi.de/++file++631842d808c6cb11ba4bef19/download/06092022%20ver.di%20inform_Entlastungspaket_Versorgungsempf%C3%A4nger_innen.pdf
Zitat von: didi62 am 27. September 2022, 08:41:17
Übergangsgebührnisempfänger (Diese sind Versorgungsbezüge).
Zitat von: BulleMölders am 27. September 2022, 07:58:49
Freut euch nicht zu Früh, ein drittel der 300 € höhlt sich der Staat über die Lohnsteuer wieder zurück. Zumindest ist das auf meiner Abrechnung und der meines Kollegen so.![]()
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Zitat von: Marcel0209 am 26. September 2022, 09:44:52
Guten Morgen,
auch ich habe mich heute Morgen informieren wollen ob ich diese Energiepauschale bekomme.
Ich befinde mich aktuell in meinem Vollzeit-BFD und mache eine Umschulung. Das bedeutet ich bekomme 100% meiner Bezüge.
Leider hat eine Telefonat mit der BVA Ast Strausberg ergeben, dass ich KEINE Energiepauschale bekomme, da ich als Versorgungsempfänger quasi "Wie ein Rentner" zähle und mir deshalb keine zustehe, denn Rentner würde auch keine bekommen.
Der Artikel vom dbwv der hier verlinkt wurde sagt aber wieder was anderes. Ich bin etwas verwirrt. Weiß jemand an wen ich mich am besten Wende um das herauszufinden?
mkG
ZitatBezüglich der Pensionäre (genauer: Versorgungsempfänger)
Zitat von: LwPersFw am 27. September 2022, 06:51:56
[....]
4. Sind Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen oder Renten (auch Erwerbsminderungsrenten) anspruchsberechtigt?
Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine EPP. Wenn Seniorinnen und Senioren neben ihren Alterseinkünften
noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und aus einer dieser Tätigkeiten Einkünfte beziehen, dann erhalten sie die EPP. Entsprechendes gilt für
Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.
Zu den gewerblichen Einkünften gehören z. B. Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Wird die Vereinfachungsregel nach dem Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 29. Oktober 2021 (Bundessteuerblatt I S. 2202) in Anspruch genommen, liegen keine gewerblichen Einkünfte vor.
4.1 Erhalten Personen die EPP, wenn sie ausschließlich Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis beziehen?
Nein, denn Arbeitslohn aus einer ,,früheren Dienstleistung" (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.
Entsprechende Sachverhalte sind z. B.: ein ehemaliges Vorstandsmitglied bezieht Übergangsgeld nach Beendigung des Dienstverhältnisses, ein Arbeitnehmer erhält Vorruhestandsgeld.
Zu Arbeitnehmern in der passiven Phase der Altersteilzeit vgl. aber II. Nr. 2."[/i]
M.E. wird durch das 3. Entlastungspaket nur Nr 4 abgeändert ... nicht aber 4.1 ...
D.h. Rentner und Pensionäre erhalten die 300 € ... wohl zum 01.12.2022.
Nicht aber ehemalige Soldaten die Übergangsgebührnisse beziehen, die unter 4.1 fallen.
Aber wie F_K richtig anmerkte ... konkrete rechtliche Umsetzung abwarten ...
ZitatEinmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.
Zitat von: Marcel0209 am 26. September 2022, 09:44:52
Guten Morgen,
auch ich habe mich heute Morgen informieren wollen ob ich diese Energiepauschale bekomme.
Ich befinde mich aktuell in meinem Vollzeit-BFD und mache eine Umschulung. Das bedeutet ich bekomme 100% meiner Bezüge.
Leider hat eine Telefonat mit der BVA Ast Strausberg ergeben, dass ich KEINE Energiepauschale bekomme, da ich als Versorgungsempfänger quasi "Wie ein Rentner" zähle und mir deshalb keine zustehe, denn Rentner würde auch keine bekommen.
Der Artikel vom dbwv der hier verlinkt wurde sagt aber wieder was anderes. Ich bin etwas verwirrt. Weiß jemand an wen ich mich am besten Wende um das herauszufinden?
mkG