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Zitat von: Al Terego am 01. Dezember 2022, 11:32:35
@christoph1972
Wenn wir mal davon ausgehen, dass der TE Soldat oder Beamter im GB BMVg ist, sind die Bundesländer, was die Höhe der Besoldung oder der Beihilfe angeht, irrelevant.
Einzige Ausnahme könnte der Freistaat Sachsen sein, da habe ich im Ohr, dass im Zusammenhang mit dem Buß- und Bettag es da mal Besonderheiten bei der Besoldung gab (keine Ahnung ob dies noch so ist).
Ansonsten fallen Beamte und Soldaten der Bundeswehr unter das Bundesbesoldungsgesetz.
Zitat... Das habe ich gefunden: ...
Zitat von: wehr1895 am 01. Dezember 2022, 09:54:15
Was wäre ist vorgesehen? Gibt es da Seiten zum lesen?
Gruß