Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor WirdMaHellImHals
 - 12. Dezember 2022, 13:21:26
Zitat von: SolSim am 28. November 2022, 19:31:51
Off
Mann Mann Mann... wie eine Einzelperson jeden Thread kapert und sich von der Ausgangsfrage so weit entfernt ist schon unglaublich peinlich.
Echt unglaublich.

Im Gegenteil: Ich kann hier nur eine sachliche theoretische Diskussion zwischen mehreren Forenteilnehmern erkennen. Das mag vielleicht nicht genau die Ursprungsfrage des TE klären, konnte aber mit Sicherheit (so zumindest bei mir) zum Gewinn neuer Erkenntnis beitragen.

Wenn ihnen die juristische Diskussion rund um die Originalfrage nicht zusagt ignorieren Sie diese gerne.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass ich nicht der einzige User bin, der derartige Disputationen als angenehm, interessant und erhellend empfindet, insbesondere wenn Sie mit einer solchen Sachlichkeit geführt werden wie diese (was ja auch nicht immer der Fall ist).
Autor arcd008
 - 04. Dezember 2022, 17:49:42
Hi,

wie schon mein Vorposter sinngemäß sagte...Idioten gibt es überall. Im Normalfall sind das arme Würstchen, die nicht fähig, sprich die geistige Kapazität besitzen, den Sinn erkennen zu können. Das "Generve" verstummt von ganz allein, wenn eine "neue Sau durchs Dorf getrieben wird". Das sollte mit der nächsten PromiBigBrother-Staffel schon der Fall sein... ;) Selbstbewußtsein ausstrahlen, dazu stehen und fertig. Die, die noch GWD geleistet haben, verstehen  nicht, daß sich zwischenzeitlich auch einiges geändert hat...

so long

arcd008
Autor Ralf
 - 04. Dezember 2022, 16:25:30
Zitat von: MartinCH am 04. Dezember 2022, 16:06:22


In der Nachbarschaft kommt gerade von denen die noch GWD geleistet haben blödes Feedback. So nach dem Motto warum man so dämlich ist und sich freiwillig bei dem Haufen schickanieren lässt. Aal, Rotarsch und Schulterglatze müsste ich mir vom einem Nachbarn anhören.
Es gibt halt immer Leute mit einem unterirdischen IQ, genauso wie es auch AFD Wähler gibt.
Autor MartinCH
 - 04. Dezember 2022, 16:06:22
@JensMP79: Nee, da ist keine Gültigkeit vermerkt. Halt nur Unterschrift, Dienstgrad/Funktion und Stempel. Naja, und sieht halt wie selbstgemacht aus 😁

Was hält mit dem Ding blöd ist, das bei einer Kontrolle sofort erkennbar ist das man neu bei der Truppe ist und noch nix auf den Schultern hat. Irgendwie hab ich mich von dem Polizisten auch nicht richtig Ernst genommen gefühlt.

Ich muss ohnehin sagen, das man sich als FWDL schon viel anhören muss. Für viele meiner Freunde ist es unverständlich das ich das mache. In der Nachbarschaft kommt gerade von denen die noch GWD geleistet haben blödes Feedback. So nach dem Motto warum man so dämlich ist und sich freiwillig bei dem Haufen schickanieren lässt. Aal, Rotarsch und Schulterglatze müsste ich mir vom einem Nachbarn anhören.

FWDL scheint in der Allgemeinheit noch nicht verstanden worden zu sein. Ich zieh das aus Überzeugung durch aber es nervt mich schon. Und wenn ich nach der GA heimatnahe eingesetzte werde muss ich Mal schauen ob ich in Uniform wirklich zwischen Wohnung und Kaserne hin und herfahren will. Bin mir nicht sicher ob ich täglich Bock auf die Kommentare der Nachbarschaft habe.
Autor VictorBravo
 - 04. Dezember 2022, 14:16:15
Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2022, 09:05:41
Denn nur das Sie weiter behaupten, aber nicht rechtsverbindlich belegen, dass nur Personalausweis und Reisepass zu den Ausweispapieren für den Identitätsnachweis gegenüber einer berechtigten Behörde, hier Polizei, zählen, ist für mich nicht maßgeblich.

Richtige Antwort auf falsche Frage. Es ging bei der Ausgangsfrage nicht um Identitätsfeststellung. Wenn sich das polizeiliche Gegenüber ausweisen kann (z.B. Reisepass), gibt es (verdachtsunabhängig) keinen Grund für die Herausgabe des TA oder eines anderen Dokumentes.

Also bitte nochmal lesen und richtige Schlüsse ziehen.
Autor JensMP79
 - 04. Dezember 2022, 13:59:18
just my 2 cent:

Spätestens nach Abschluss der GA würde ich als KpFw meinem Soldaten einen vorläufigen Truppenausweis ausstellen, wenn die Ausstellung des eTA nicht zeitnah absehbar ist.
Ein Einberufungsbescheid der schon 2-3 Monate als ist, sieht bestimmt auch dementsprechend aus  ;D

Steht auf dem Einberufungsbescheid eigentlich eine zeitlich begrenzte Gültigkeit drauf?
Autor MartinCH
 - 04. Dezember 2022, 13:35:35
Hi,
um nochmal auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen: Ich hab jetzt erfahren, das man bei uns die Truppenausweise erst nach der GA aufstellen lässt da in den letzten Ausbildungsgängen so viele abgesprungen sind. So muss ich wohl noch den Rest des Jahres mit dem zerknitterten Papier rumlaufen 😭 Aber dafür wir mein endgültiger TA dann auch sch meinen Rang Gefreiter tragen. Freu, Stolz 👍😀
Autor LwPersFw
 - 04. Dezember 2022, 09:05:41
Zitat von: VictorBravo am 28. November 2022, 20:45:48
Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Wie wäre es, wenn Sie die Rechtsnorm benennen die dies kategorisch ausschließt.

PolGNRW

"§ 12 (Fn 25)
Identitätsfeststellung

(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt (...)"


Sehr gut! Da hätten wir ja schon die geforderte Norm.
"Angaben zur Person" meint im Sinne des PolG, dass man mündliche Auskunft über seine Person gibt und "mitgeführte Ausweispapiere" meint entweder Reisepass oder Personalausweis.


Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Der Truppenausweis ist dabei nicht von des Ausweispapieren ausgenommen.
Warum auch.

Doch ist er. Der TA ist kein Identitätsnachweis i.S.d. PaßG - das sind nur Personalausweis und Reisepass. Nochmal: Es muss zumindest einen Anfangsverdacht geben. Ansonsten begibt sich der PVB auf dünnes Eis.


"Identifizierung gegenüber einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde 

(...) Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sind nach § 2 Abs. 2 PAuswG öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen festzustellen.

Dazu gehören etwa die Polizei und der Zoll."

"(...) Über diese Tatsachen müssen die erforderlichen Nachweise erbracht werden. Als Nachweis können neben dem bisherigen Personalausweis oder Pass etwa auch der Führerschein, Dienstausweise, Truppenausweise oder sonstige Personenstandsurkunden dienen. "

Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestag

Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 041/19
Abschluss der Arbeit: 6. März 2019
Fachbereich: Verfassung und Verwaltung



Somit zählt der Truppenausweis auch zu den Ausweispapieren gem. dem als Beispiel zitierten PolGNRW, da mit diesem die Identität der Person festgestellt werden kann.


Und damit lass ich es bewenden, @VictorBravo

Denn nur das Sie weiter behaupten, aber nicht rechtsverbindlich belegen, dass nur Personalausweis und Reisepass zu den Ausweispapieren für den Identitätsnachweis gegenüber einer berechtigten Behörde, hier Polizei, zählen, ist für mich nicht maßgeblich.

Autor VictorBravo
 - 04. Dezember 2022, 00:10:38
Zitat von: MikeEchoGolf am 03. Dezember 2022, 19:52:49
Die akademische Frage ist nun, ob es eine generelle Truppenausweispflicht von Soldaten gegenüber Polizeibeamte gibt bei anlassloser Polizeikontrolle.

Auch diese ist wohl hinreichend beantwortet worden. Bei fehlender Ermächtigungsgrundlage gibt es keine Pflicht. Ob nichts dagegen spricht, ist bei der Bewertung völlig irrelevant.
Autor MikeEchoGolf
 - 03. Dezember 2022, 19:52:49
ZitatWas spricht dagegen, Polizeibeamten auf Verlangen den Truppenausweis zu zeigen? Eigentlich doch nichts!

Diese Auffassung ist doch bereits längst positiv beantwortet worden.

Die akademische Frage ist nun, ob es eine generelle Truppenausweispflicht von Soldaten gegenüber Polizeibeamte gibt bei anlassloser Polizeikontrolle.
Autor Beuteberliner
 - 03. Dezember 2022, 19:27:03
Ist mal wieder eine Endlos-Diskussion weit entfernt von der ursprünglichen Frage geworden.

Allein an der Diskussion bezüglich der Feldjägerbeteiligung wird deutlich, wie wenig profunde Kenntnis viele Nutzer hier über die Präsenz von Feldjäger in der Fläche besteht - oder anders ausgedrückt, wie groß die Einsatzräume der Feldjägerdienstkommandos sind!

Aufgrund von Abstellungen von Feldjägerkräften zu Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, wegen Urlaubs und Krankheit haben unsere FJgDstKdo tagsüber 2-3 Feldjägerstreifen im Dienst, die vom militärischen Ordnungsdienst, über Schwerlasttransportbegleitung, Verkehrsunfallaufnahme bis hin zur Unterstützung von Disziplinarvorgesetzten die gesamte Bandbreite des FJgDst abdecken müssen. Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten sieht es mit der möglichen Feldjägerpräsenz ziemlich dürftig aus. Wenn Sie zusätzlich denken, dass es FJgDstKdo gibt, deren Einsatzraum mehrere angrenzende Bundesländer umfasst, dann können Sie sich vorstellen, ob selbst bei Anruf nach Dienst eine FJgStr kommen würde, um in einem hier zugrundeliegenden Fall zum Einsatz zu kommen.

Also, bitte auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Was spricht dagegen, Polizeibeamten auf Verlangen den Truppenausweis zu zeigen? Eigentlich doch nichts!
Autor F_K
 - 03. Dezember 2022, 19:03:26
@ FU:

Ggf. Ist dann die Uniform abzulegen - und Meldung / Strafanzeige kommt.

Wer es haben will ...
Autor FoxtrotUniform
 - 03. Dezember 2022, 13:29:51
Die theoretischen Fragen die sich doch stellen sind:
Warum sollte man sich weigern und nicht kooperieren?
Welche Konsequenzen ergeben sich bei Weigerung sobald man seine Identität jedoch nachgewiesen hat und keine Gefahr im Vollzug besteht?
Autor MikeEchoGolf
 - 29. November 2022, 14:25:57
Mit Feldjägern kann auch telefoniert werden!

https://www.nordbayern.de/region/ansbach/abzeichen-gefalscht-ansbacher-polizei-entlarvt-falschen-soldaten-1.8639050
Autor JensMP79
 - 29. November 2022, 13:28:24
Ergänzend zu dieser Aussage hier:

ZitatDie Polizei wird natürlich anhand des TA prüfen ob man die Uniform tragen darf. Ob er korrekt getragen ist, wird die Pol nicht immer prüfen können, allerdings kann man ja die Feldjäger hinzuziehen.

Also im günstigsten aller Fälle findet sowas nur statt, wenn das räumlich zuständige Feldjägerdienstkommando Kräfte zur Verfügung hat die sich im unmittelbaren Umkreis aufhält. Also eher unwahrscheinlich.

Sollte die Polizei grundsätzlich Zweifel (aus welchem Grund auch immer) an dem "Soldatenstatus" haben, kann sie sich direkt an den Bundeswehr Suchdienst wenden. Da werden berechtigte Anfragen gerne beantwortet.

Aus eigener Erfahrung dauert die Ausstellung des eDTa so zwischen 4-12 Wochen.