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Zitat von: SolSim am 28. November 2022, 19:31:51
Off
Mann Mann Mann... wie eine Einzelperson jeden Thread kapert und sich von der Ausgangsfrage so weit entfernt ist schon unglaublich peinlich.
Echt unglaublich.
Zitat von: MartinCH am 04. Dezember 2022, 16:06:22Es gibt halt immer Leute mit einem unterirdischen IQ, genauso wie es auch AFD Wähler gibt.
In der Nachbarschaft kommt gerade von denen die noch GWD geleistet haben blödes Feedback. So nach dem Motto warum man so dämlich ist und sich freiwillig bei dem Haufen schickanieren lässt. Aal, Rotarsch und Schulterglatze müsste ich mir vom einem Nachbarn anhören.
Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2022, 09:05:41
Denn nur das Sie weiter behaupten, aber nicht rechtsverbindlich belegen, dass nur Personalausweis und Reisepass zu den Ausweispapieren für den Identitätsnachweis gegenüber einer berechtigten Behörde, hier Polizei, zählen, ist für mich nicht maßgeblich.
Zitat von: VictorBravo am 28. November 2022, 20:45:48Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Wie wäre es, wenn Sie die Rechtsnorm benennen die dies kategorisch ausschließt.
PolGNRW
"§ 12 (Fn 25)
Identitätsfeststellung
(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt (...)"
Sehr gut! Da hätten wir ja schon die geforderte Norm.
"Angaben zur Person" meint im Sinne des PolG, dass man mündliche Auskunft über seine Person gibt und "mitgeführte Ausweispapiere" meint entweder Reisepass oder Personalausweis.Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Der Truppenausweis ist dabei nicht von des Ausweispapieren ausgenommen.
Warum auch.
Doch ist er. Der TA ist kein Identitätsnachweis i.S.d. PaßG - das sind nur Personalausweis und Reisepass. Nochmal: Es muss zumindest einen Anfangsverdacht geben. Ansonsten begibt sich der PVB auf dünnes Eis.
Zitat von: MikeEchoGolf am 03. Dezember 2022, 19:52:49
Die akademische Frage ist nun, ob es eine generelle Truppenausweispflicht von Soldaten gegenüber Polizeibeamte gibt bei anlassloser Polizeikontrolle.
ZitatWas spricht dagegen, Polizeibeamten auf Verlangen den Truppenausweis zu zeigen? Eigentlich doch nichts!
ZitatDie Polizei wird natürlich anhand des TA prüfen ob man die Uniform tragen darf. Ob er korrekt getragen ist, wird die Pol nicht immer prüfen können, allerdings kann man ja die Feldjäger hinzuziehen.