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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 23. Dezember 2022, 15:58:38
Eine Ergänzung noch:

ZitatMacht der Arbeitnehmer falsche Angaben, um die EPP trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

Meiner Bewertung nach ist der Fall, dass aus mehreren Anspruchsarten, mehrere Zahlungen UNrechtmäßig erfolgen könnten, entsprechend berücksichtigt, siehe obiges Zitat (Quelle wie gehabt).
(Im Fall des TE liegen sicherlich keine falschen Angaben vor.)
Autor F_K
 - 23. Dezember 2022, 13:03:22
@ Steve87 und LwPersFw:

Anmerkung / ggf. Offtopic: Die (notwendigen) Gesetze zur Energiepauschale sind mit "Lichtgeschwindigkeit" beschlossen worden (im Gegensatz zur normalen Gesetzgebung), die zur Auszahlung verpflichteten Stellen hatten große Herausforderungen, die Zahlungen zeitgereicht anzuweisen (da muss ja Software geändert werden usw.), insoweit ist es nicht unerwartet bzw. ungewöhnlich, dass solche Fälle nun im Nachgang geklärt werden müssen.

(Eine Kommunikation muss ja auch erst prozeßsicher aufgesetzt werden .. ist kein Kinderspiel).

Dir ist ja kein Schaden entstanden.
Autor KlausP
 - 23. Dezember 2022, 13:00:50
Ja, die fehlende Kommunikation zwischen beiden BVA ist schon seltsam. Zwischen BVA und Rentenversicherung scheint der Datenaustausch dagegen zu funktionieren, ich habe keine Doppelzahlung bekommen sondern nur von der DRV.
Autor Steve87
 - 23. Dezember 2022, 12:38:23
BVA war doch noch besetzt und hat gerade zurückgerufen.
Grundsatz: Zahlung wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgabe richtigerweise abgewiesen.

Sachstand: Nach Auffassung der zuständigen Bearbeiterin ist die doppelte Zahlung nicht rechtens und wird mit der Steuererklärung 2023 zurückgefordert.
Sie gibt den Sachverhalt an die Steuerabteilung und hofft im Januar auf eine Rückmeldung.

Ich bin gespannt ob sich das Zeitnah klären lässt oder erst mit der Steuererklärung 2023.

Ärgerlich ist hier mal wieder nur, dass das BVA in Kiel und das BVA in Wiesbaden nicht miteinander sprechen.
Autor F_K
 - 23. Dezember 2022, 12:24:24
Schon klar - ich würde von der Intention her sagen;

"Jeder nur ein Kreuz" - egal, wieviele "Sünden" ...

Ist dann eher eine Defizite juristische Diskussion.
Autor LwPersFw
 - 23. Dezember 2022, 12:17:29
Zitat von: F_K am 23. Dezember 2022, 12:12:55
ZitatDie EPP wird jedem Anspruchsberechtigten einmal gewährt.
Quelle siehe obigem Post.

Sagt BFM - aber Dein Gedanke, LwPersFw, ist natürlich erstrmal richtig - ich würde es "melden", und schauen, was passiert.

So sehe ich das ja auch F_K... jedem Anspruchsberechtigten...

Hier haben wir aber 2 Personenkreise von Anspruchsberechtigten...

Da kommst es auf die gesetzlichen Formulierungen an...  ;)

Der TE wird ja hoffentlich das Ergebnis berichten... zumal er ja rein statistisch kein Einzelfall ist...

Autor F_K
 - 23. Dezember 2022, 12:12:55
ZitatDie EPP wird jedem Anspruchsberechtigten einmal gewährt.
Quelle siehe obigem Post.

Sagt BFM - aber Dein Gedanke, LwPersFw, ist natürlich erstrmal richtig - ich würde es "melden", und schauen, was passiert.
Autor LwPersFw
 - 23. Dezember 2022, 12:08:30
Zitat von: F_K am 23. Dezember 2022, 12:01:56
Hallo,

nach

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

bist Du wohl grundsätzlich anspruchsberechtigt - aber natürlich nur "einmal".

Insoweit ist eine Zahlung ohne Grundlage erfolgt, darauf solltest Du SCHRIFTLICH hinweisen und den Betrag für die spätere Rückzahlung zurücklegen.

Im 1. Fall erfolgte die Zahlung auf der rechtlichen Grundlage für Arbeinehmer zu einem Stichtag.

Im 2. Fall erfolgte die Zahlung auf der rechtlichen Grundlage für Empfänger von Versorgungsbezügen zu einem Stichtag.

Wenn es keine Rechtsnorm gibt, die diese Doppelzahlung ausschließt, ist es rechtens.

Gibt es diese Rechtsnorm, wird das BVA die Rückforderung vornehmen.

Autor F_K
 - 23. Dezember 2022, 12:01:56
Hallo,

nach

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

bist Du wohl grundsätzlich anspruchsberechtigt - aber natürlich nur "einmal".

Insoweit ist eine Zahlung ohne Grundlage erfolgt, darauf solltest Du SCHRIFTLICH hinweisen und den Betrag für die spätere Rückzahlung zurücklegen.
Autor Steve87
 - 23. Dezember 2022, 10:39:08
Guten Morgen.
Ich habe sowohl auf mein Gehalt aus meinem aktuellen Beschäftigungsverhältnis (ÖD-Bundeswehr)
als auch auf meine meine Übergangsgebührnisse für Januar 2023 die 300 € Energiepauschale erhalten.
Kann das richtig sein? Habe eben noch versucht den zuständigen Bearbeiter zu erreichen, aber der ist natürlich schon im Verdienten Weihnachtsurlaub.