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Zusammenfassung

Autor 2Cent
 - 26. Dezember 2022, 12:24:49
Zitat von: Research am 26. Dezember 2022, 11:55:24
Zitat von: LeK am 24. Dezember 2022, 17:14:50
Und kostenlos gibt es auch die nicht ;D

Bei allem Verständnis, wenn jemand seine frühere Entscheidung bereut: Dann einfach nach konstruktiven Wegen schauen; nicht so einen Schmarrn machen :D

Welche konstruktiven Wege soll es bei der Bundeswehr geben,wenn man kündigen möchte aber nicht kündigen kann...


...

KDV und gut ist, man muss halt mit den Konsequenzen leben das alle die Benefits die man sich erdienen wollte wegfallen.
Autor Angemon84
 - 26. Dezember 2022, 12:00:44
@Research
Der Antrag muss mit dem entsprechenden Formular auf dem Dienstweg erfolgen.

Ich bin morgen im Dienst. Wenn du magst, schreibe mir eine Mail, und ich fülle mit dir das Formular zusammen aus.
Daniel-Warner(at)web.de
Autor Research
 - 26. Dezember 2022, 11:55:24
Zitat von: LeK am 24. Dezember 2022, 17:14:50
Und kostenlos gibt es auch die nicht ;D

Bei allem Verständnis, wenn jemand seine frühere Entscheidung bereut: Dann einfach nach konstruktiven Wegen schauen; nicht so einen Schmarrn machen :D

Welche konstruktiven Wege soll es bei der Bundeswehr geben,wenn man kündigen möchte aber nicht kündigen kann...


Da ich kein PC Zugriff habe und mich keiner dran lässt,werde ich wohl Zuhause einen Antrag auf Nebentätigkeit schreiben,das sollte doch auch funktionieren oder?
Autor LeK
 - 24. Dezember 2022, 17:14:50
Und kostenlos gibt es auch die nicht ;D

Bei allem Verständnis, wenn jemand seine frühere Entscheidung bereut: Dann einfach nach konstruktiven Wegen schauen; nicht so einen Schmarrn machen :D
Autor Ralf
 - 24. Dezember 2022, 11:09:54
ZitatMir persönlich wäre es egal,wenn die Konsequenz eine fristlose Entlassung wäre,da ich froh bin wenn ich endlich raus bin
Macht sich auch "gut" in jedem Lebenslauf und ist förderlich für weitere Einstellungen in  den ÖD.  ::)
Autor ulli76
 - 24. Dezember 2022, 11:07:45
Wieso sollte die Bundeswehr Zugriff auf die Minijobzentrale haben.

Ich versteh das Problem nicht: Warum machst du so ein Geschisse um eine einfache Angelegenheit? Stell den Antrag und gut ist. Kann doch nicht so schwer sein.
Autor KlausP
 - 23. Dezember 2022, 23:18:05
Vielleicht sollten Sie einfach mal in's Gesetz schauen und den §20 SG verstehend lesen.
Autor wolverine
 - 23. Dezember 2022, 23:15:00
Die Konsequenz ist keine fristlose Entlassung sondern ein Disziplinarverfahren.
Autor Research
 - 23. Dezember 2022, 23:13:56
Es ist ja auch bei der Minijob zentrale gemeldet, darauf wird wohl auch die Bundeswehr Zugriff haben,und sieht das man eine nebentätigkeit ausübt.
Mir persönlich wäre es egal,wenn die Konsequenz eine fristlose Entlassung wäre,da ich froh bin wenn ich endlich raus bin,ich hab nur kein Bock auf Diszi wo es dann ums Geld geht, rauswerfen nur zu...
Aber trotz allem werde ich nach einer Genehmigung fragen.
Autor wolverine
 - 23. Dezember 2022, 23:02:21
Das ist doch alles völlig irrelevant. Eine Nebenbeschäftigung ist genehmigungspflichtig qua Gesetz. Ob das DJ oder Notarzt ist, ist da völlig egal.
Autor Markgegencorona
 - 23. Dezember 2022, 20:58:35
Zitat von: bayern bazi am 23. Dezember 2022, 20:47:47
DJ am  Samstag dürfte kein Problem sein (aber was machst wenn kurzfristig Dienst angesetzt wird oder Alarm/ Einsatz....)
wenn de DV von nix weis und dich irgendwo kurzfristig einteilt ....
Ein (gewerblich arbeitetender) DJ muss sich halt dem Risiko bewußt sein, wenn er eine Buchung z.B. im Juni 2023 annimmt. Eine Absage kann je nach Kurzfristigkeit schlimmstenfalls eine Schadensersatzforderunge  des Veranstalter zur Folge haben.
Autor bayern bazi
 - 23. Dezember 2022, 20:47:47
DJ am  Samstag dürfte kein Problem sein (aber was machst wenn kurzfristig Dienst angesetzt wird oder Alarm/ Einsatz....)

wenn de DV von nix weis und dich irgendwo kurzfristig einteilt ....
Autor Markgegencorona
 - 23. Dezember 2022, 20:44:20
Zitat von: KlausP am 23. Dezember 2022, 20:36:43
Über den Grund des Verbots der Ausübung der Nebentätigkeit...
Aus reinem Interesse-
Wie ist in der Praxis der Ermessensspielraum der DV ?
Reicht ein "DJ Nachtleben, Partys ? - finde ich nicht gut" quasi bereits aus ?
Autor KlausP
 - 23. Dezember 2022, 20:36:43
Über den Grund des Verbots der Ausübung der Nebentätigkeit kann man nur spekulieren, der mir zugängliche Zeitungsartikel lässt sich dazu nicht weiter aus.
Autor Markgegencorona
 - 23. Dezember 2022, 20:32:14
Zitat von: Steffi38383 am 23. Dezember 2022, 19:28:17
Wieso überhaupt melden?
Was der Spieß nicht weiß macht ihn nicht heiß
Mag bei Nebenjobs, die im stillen Kämmerlein ausgeübt werden (Programmierung, Buchhaltung, Grafikdesign,...) funktionieren.
Beim öffenlichen Auftritten eher nicht  ;)