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Zusammenfassung

Autor Al Terego
 - 20. Januar 2023, 09:37:21
Also die Erreichbarkeit und die Forderung, den Messenger "im Auge zu behalten" erscheint mir in dem Fall eher ein nachrangiges Problem zu sein.

Der Knackpunkt ist wohl eher, dass das Schichtsystem, welches ihr fahrt, mindestens verbesserungswürdig ist. Ohne den Bereich und das System jetzt konkret zu kennen scheint es sogar, von dem was Du schilderst, einfach nur unzweckmäßig zu sein.
Autor F_K
 - 20. Januar 2023, 08:55:28
Anmerkung:

KlausP ist natürlich zuzustimmen - ein ARBEITSgericht ist für Arbeitnehmer zuständig, nicht für Soldaten.

Die Begründung für das Urteil, bzw. die Grundlagen dazu, lassen sich aber sehr gut auf Soldaten übertragen, so ja auch das genannte Urteil BVerwG.

Selbstverständlich wäre ich "im Notfall" auch mal ggf. ausserhalb der Dienstzeit erreichbar (sofern dies technisch gelingt), aber eine Dienstorganisation im REGELbetrieb, die vom Soldaten verlangt, vor Dienstbeginn Messenger oder ähnliches zu überprüfen, ist wohl grob rechtwidrig.
Autor KlausP
 - 20. Januar 2023, 07:49:24
Nur ist das Landesarbeitsgericht in für die Bw nicht zuständig.
Autor kalle2
 - 20. Januar 2023, 06:12:37
Es gab kürzlich ein Urteil eine LAG genau zu diesem Thema.

https://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil--arbeitnehmer-muessen-dienst-sms-nicht-in-freizeit-lesen-33088180.html

Tenor: Privat muss man keine dienstlichen SMS lesen. Das entspricht ja genau der Frage.
Autor LwPersFw
 - 19. Januar 2023, 18:59:41
Zitat von: McBulls am 19. Januar 2023, 18:33:51

Die Änderung der Schichtzeiten hätte uns Während unseres Dienstes mitgeteilt werden müssen und das wir nicht verpflichtet sind nach Dienst den BWMessenger oder Anrufe entgegen zu nehmen da Dienstschluss und keine Rufbereitschaft oder sonstiges Befohlen wurde.



Dies sehen Sie genau richtig.
Personelle Defizite bzw. mangelndes Führungsverhalten dürfen nicht zu Lasten des Personals gehen.
Da aber ja der Auftrag erledigt werden muss, sind sachgerechte Lösungen zu finden.
Sachgerecht ist es aber nicht ... willkürlich zu agieren...


A2-2630/0-0-2

"1.2.3.1 Dienstpläne

126. Der Dienstablauf wird durch Dienstpläne (Anlagen 2.4 und 2.5), unter Beachtung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)6F 7 sowie deren Anwendungsbestimmungen7F 8, befohlen. Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten legen Ziele und Inhalte der Ausbildung, mit Ausnahme der politischen Bildung und des lebenskundlichen Unterrichts, im Dienstplan fest. Die zeitgerechte Beteiligung der Vertrauensperson bei Gestaltung des Dienstbetriebes ist zu beachten (vgl. § 24 Abs. 1-3 SBG, ZDv A-1472/1). Der Dienstablauf ist so zu organisieren, dass der Soldatin bzw. dem Soldaten ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die jeweiligen Dienstvorhaben eingeräumt wird.

127. Der Tagesdienstplan (Anlage 2.4) regelt den täglich wiederkehrenden zeitlichen Ablauf des Innen-, Ausbildungs-, Fach- und Funktionsdienstes.

128. Der Wochendienstplan (Anlage 2.5) legt den Ausbildungsstoff und den zeitlichen Ablauf der Ausbildung sowie des Fach- und Funktionsdienstes fest. Er muss alle Angaben enthalten, die es der Soldatin bzw. dem Soldaten ermöglichen, sich gründlich auf den Dienst vorzubereiten. Daneben sind auch solche Tätigkeiten des Innendienstes aufzunehmen, die der Tagesdienstplan nicht enthält (z. B. Waffenreinigen, Bettwäschetausch).

129. Der Schichtdienstplan regelt die Personaleinteilung und den zeitlichen Ablauf des Schichtdienstes."


"1.2.3.3 Ausgangsregelung

133. Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen unter Beachtung der SAZV – haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:

(...)

Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn."  (gilt auch für UoP/Mann die nicht zum Wohnen in der GMU verpflichtet sind)


"134. Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können (...)"




Und dies bedeutet , wie Sie richtig erkannt haben, wenn keine Formale Rufbereitschaft gem. SAZV befohlen ist...
können Sie im freien Ausgang tun und lassen was Sie möchten und müssen auch nicht erreichbar sein.

Auch gibt es keine Verpflichtung Ihre private Telefonnummer bekannt zu geben.
Und die Nutzung des Jedermann-BwMessenger auf Ihrem privaten Smartphone kann auch nicht befohlen werden.


"Ob eine Dienststelle mit (...) zu Hause befindlichen Soldaten heutzutage üblicherweise über deren privates Mobiltelefon, deren privaten Festnetzanschluss, ihren privaten E-Mail-Account, einen Messenger-Dienst oder wie in vergangenen Jahrzehnten per Briefpost kommuniziert und welcher Kommunikationsweg dem Soldaten (...) zumutbar ist, ist eine Frage, die in keiner Rechtsnorm einheitlich geregelt ist und deren Beantwortung sich auch nicht aus der allgemeinen soldatischen Treuepflicht ergibt."

Quelle: BVerwG 2 WNB 1.21, Beschluss vom 04.10.2021



Autor KlausP
 - 19. Januar 2023, 18:50:02
Meine Meinung als ,,oller Spieß" dazu: Kein Soldat muss ständig 24/7 für seinen Vorgesetzten erreichbar sein, es sei denn, es wurde Rufbereitschaft mit allen sivchbdaraus ergebenden Konsequenzen angeordnet. Jeder Soldat hat auch ein Antecht auf planbare Freizeit.
Autor KlausP
 - 19. Januar 2023, 18:41:59
Hat sich schon mal jemand beschwert? Ich meine so richtig gemäß der WBO. Wenn nicht - unbedingt machen!
Autor McBulls
 - 19. Januar 2023, 18:33:51
Moin Kameraden,

folgender Sachverhalt. In meiner Einheit hatten wir bis vor ein paar Monaten ein 3-Schicht System(alle Schichten zu einer regelmäßigen Zeit) . Seit einiger Zeit kann dieses laut unserer Vorgesetzten nicht mehr gestellt werden. Seit dem richten sich unsere Schichtzeiten nach dem Auftrag. Die Schichtzeiten variieren manchmal von zb. Dienstag 2:30 Dienst,Mittwoch 4:30 und Freitag 6:00 Dienstbeginn. Dazu kommt das unsere Schichten/Schichtzeiten oft erst Freitags geplant werden und wir dann auch erst informiert werden. Dazu kommt auch, dass im laufe der Woche regelmäßig die Schichtzeiten wie verrückt geändert werden. Resultat kein Rhythmus, man kann nichts planen.
Vor kurzem wurde mal wieder eine Schichtzeit geändert. Bzw es wurden die Soldaten erst nach dem Dienstschluss versucht mit den neuen Schichtzeiten für den Folgetag zu informieren. (via BWMessenger/Telefon) Einige Kameraden haben dies aber nicht mitbekommen. Die Kameraden sind dann am nächsten Tag zur vorher bekannten Zeit erschienen und haben einen ,,Anschiss" bekommen warum sie nicht bei BWMessenger oder per Telefon nicht reagiert haben.

Meine Persönliche Meinung und auch die anderer Kameraden ist. Die Änderung der Schichtzeiten hätte uns Während unseres Dienstes mitgeteilt werden müssen und das wir nicht verpflichtet sind nach Dienst den BWMessenger oder Anrufe entgegen zu nehmen da Dienstschluss und keine Rufbereitschaft oder sonstiges Befohlen wurde.

Mich würde mal gern eure Meinung dazu interessieren und wie es möglicherweise bei euch abläuft.

MkG