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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 07. Februar 2023, 19:22:26
Hier gibt es bestimmt hunderte an Posts zum Thema TG. Benutze bitte auch die Suchfunktion dazu.
Autor KlausP
 - 07. Februar 2023, 19:10:04
50% für welche Wohnung meinen Sie ? Ihre jetzige Wohnung? Da wird gar keine Miete übernommen. Das TG ist als Ausgleich für Aufwendungen doppelter Haushaltsführzng gedacht, nachzulesen in der Trennungsgeldverordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/TGV.pdf
Autor F_K
 - 07. Februar 2023, 18:58:17
Trennungsgeldwohnung üblicherweise angemessen bis zur ortsüblichen Miete.
Autor DerBayer
 - 07. Februar 2023, 18:29:01
Wie ist es dann genau?
Autor F_K
 - 07. Februar 2023, 18:26:58
Nein.
Autor DerBayer
 - 07. Februar 2023, 18:12:30
Grüßt euch,

nächsten Monat beginne ich meinen Dienst und hätte noch ein paar Fragen bezüglich des Trennungsgeldes.

Ich meine gelesen zu haben, dass man bis zu 950 € für seine Wohnung bekommen könnte (ist bei mir jetzt nicht der Fall), aber dass immer nur 50 % der Miete übernommen wird, auch wenn die Gesamtmiete weniger als eben diese 950 € beträgt. Stimmt das?

Danke für eure Antworten