ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Kralowskij am 03. März 2023, 07:57:28Die 31 km Fahrtweg oder Luftlinie, im Endeffekt die tatsächliche Wegstrecke, sind dann im Rahmen der Steuererklärung anzugeben. TG nach § 6 wird nach vollzogenen Umzug nicht mehr gewährt. TG nach § 6 TGV gibt es dann, wenn man nicht umziehen möchte und lieber (täglich) pendelt.
Guten Morgen,
folgende Situation:
Meine Frau wird zum 01.10. an einen neuen Standort versetzt (Distanz zur jetzigen Wohnung/Dienststelle >500km).
Die UKV wird gem. Vororientierung zugesagt. Wir planen mit unserer 4-Köpfigen Familie in die Nähe der neuen Dienststelle zu ziehen.
Gefunden haben wir eine Wohnung die 31km von ihrer neuen Dienststelle entfernt liegt, die Entfernung ist der Wohnungsmarktsituation (BERLIN) geschuldet.
Nun zu meiner Frage - besteht auch bei Inanspruchnahme der UKV Gewährung von TG nach §6 für die tägliche Heimkehr?!