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Autor christoph1972
 - 03. März 2023, 13:35:16
Zitat von: Kralowskij am 03. März 2023, 07:57:28
Guten Morgen,

folgende Situation:

Meine Frau wird zum 01.10. an einen neuen Standort versetzt (Distanz zur jetzigen Wohnung/Dienststelle >500km).
Die UKV wird gem. Vororientierung zugesagt. Wir planen mit unserer 4-Köpfigen Familie in die Nähe der neuen Dienststelle zu ziehen.
Gefunden haben wir eine Wohnung die 31km von ihrer neuen Dienststelle entfernt liegt, die Entfernung ist der Wohnungsmarktsituation (BERLIN) geschuldet.

Nun zu meiner Frage - besteht auch bei Inanspruchnahme der UKV Gewährung von TG nach §6 für die tägliche Heimkehr?!
Die 31 km Fahrtweg oder Luftlinie, im Endeffekt die tatsächliche Wegstrecke, sind dann im Rahmen der Steuererklärung anzugeben. TG nach § 6 wird nach vollzogenen Umzug nicht mehr gewährt. TG nach § 6 TGV gibt es dann, wenn man nicht umziehen möchte und lieber (täglich) pendelt.

Abgesehen von der täglichen Fahrtzeit und der Lebensqualität, die abnimmt, ist ein Umzug meist die bessere Alternative, zumindest mit kleineren Kindern und in einer festen Partnerschaft.

Ich pendel täglich einfach 128 km und das Privatleben leidet darunter erheblich. Aus verschiedenen Gründen kommt ein Umzug derzeit (noch) nicht in Frage.
Autor Ralf
 - 03. März 2023, 08:13:00
Du nimmst doch die UKV in Anspruch (UKV-Zusage) und bekommst den Umzug bezahlt, da kann es doh keinen TG Anspruch aufgrund einer Nichtzusage geben.
Autor Kralowskij
 - 03. März 2023, 07:57:28
Guten Morgen,

folgende Situation:

Meine Frau wird zum 01.10. an einen neuen Standort versetzt (Distanz zur jetzigen Wohnung/Dienststelle >500km).
Die UKV wird gem. Vororientierung zugesagt. Wir planen mit unserer 4-Köpfigen Familie in die Nähe der neuen Dienststelle zu ziehen.
Gefunden haben wir eine Wohnung die 31km von ihrer neuen Dienststelle entfernt liegt, die Entfernung ist der Wohnungsmarktsituation (BERLIN) geschuldet.

Nun zu meiner Frage - besteht auch bei Inanspruchnahme der UKV Gewährung von TG nach §6 für die tägliche Heimkehr?!

Die Umzugsfibel führt an dieser Stelle die Gewährung von TG lediglich aufgrund von Wohnungsmangel an, wenn ich das richtig verstanden habe...
Der Bearbeiter UKV aus Landsberg meint, dass die Gewährung von TG auf keinen Fall möglich wäre.
Ich selber habe nach Rücksprache mit dem ein oder anderen ReFü ebenfalls verschiedene Meinungen bekommen.

Vielen Dank für eure Meinungen! :)