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Zitat von: SGBunny am 01. April 2023, 14:19:09Die Sicherheitsüberprüfung. Unüblich aber auch, dass diese so lange dauert, da gab es dann wohl auch einen Anlass einer intensiveren Recherche.
Wobei ich mich wieder frage welche Prüfung innerhalb der ersten 6 Monate das sein könnte.
Zitat von: FoxtrotUniform am 01. April 2023, 13:46:45Zitat von: Flexscan am 01. April 2023, 12:24:58
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Kann mir nicht vorstellen, das eine mündlich ausgesprochene "Kündigung" vor Gericht bestand haben wird.
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Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Entlassung wegen Überlastung des BAMAD Bestand haben wird. Das ist doch absurd.
Zitat von: AirStrike am 01. April 2023, 09:23:18Wobei ich mich wieder frage welche Prüfung innerhalb der ersten 6 Monate das sein könnte.
Mein Ausbildungsbegleiter hatte aber rechtzeitig das Entlassungsverfahren eingeleitet weil nicht abzusehen war ob die Prüfung positiv ausgehen würde .
Zitat von: Flexscan am 01. April 2023, 12:24:58
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Kann mir nicht vorstellen, das eine mündlich ausgesprochene "Kündigung" vor Gericht bestand haben wird.
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ZitatAllerdings habe ich das nicht schriftlich bis zum Monatsende bekommen , mir wurden keinerlei Unterlagen über meine Beendigung ausgehändigt .Dann bist du doch auch nicht entlassen.
Zitat von: AirStrike am 01. April 2023, 11:27:48
Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate und Wehrdienstzeitbescheinigung habe ich nicht, nur auf der Soldabrechung ist ein Dienstzeitende eingetragen
Zitat... Weil das Arbeitsamt will doch nun bestimmt auch Unterlagen von mir über meine Bundeswehrzeit haben . ...