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Zitat von: BFD'ler am 13. April 2023, 14:35:19
Die Maßnahme geht Vollzeit 2 Jahre und es sind in der Zeit keine Semesterferien o.ä. vorgesehen.
Zitat von: BFD'ler am 13. April 2023, 14:35:19
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
@LwPersFw:
Nur nochmal zu meinem Verständnis:
Ich habe für das Jahr also insgesamt 30 Tage EU, egal ob ich nur bis zur Jahresmitte aktiv Dienst leiste.
Da in dem Studium keine Urlaubszeiten/Semesterferien etc. vorgesehen sind, besteht Urlaubsanspruch von 30 Tagen, die ich grundsätzlich auch bis zum 30.06. nehmen könnte.
Die Maßnahme geht Vollzeit 2 Jahre und es sind in der Zeit keine Semesterferien o.ä. vorgesehen.