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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 03. Mai 2023, 12:56:29
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 03. Mai 2023, 07:34:04
Durch Dienste an Wochenende bzw. dienstfreien Tagen sollten sich doch auch Stunden aufbauen lassen.
Da in dieser Zeit auch Ruhephasen inbegriffen sind bzw. keine 7h Arbeit im herkömmlichen Sinne stattfinden, sollte das ja auch möglich sein, oder?

Der Soldat kann sich nicht selbst am Wochenende/Feiertag zum Dienst einteilen.
Dies müsste der DV tun. Wird er aber nicht, weil der Arzt schon unter der Woche die Dienstzeit von 41 h auf max. 35 h beschränkt hat.

Der Soldat ist krank und soll gesund werden.
Jede Form von Mehrarbeit über die ärztlich festgelegte Wochenarbeitszeit schließt sich damit aus.

Hier sind adäquat die Vorgaben der A-2640/36 Anlage 6.4 umzusetzen:

"Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen und urlaubsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur strukturierten Wiedereingliederung von Soldatinnen und Soldaten

Zeiterfassung:

Die zuständige Zeiterfassung ist hierüber entsprechend zu unterrichten, sodass das Arbeitszeitkonto für den festgelegten Zeitraum auf Basis dieses neuen ,,Solls" weitergeführt werden kann.

Die Beendigung der Therapiemaßnahme ist dementsprechend ebenso anzuzeigen.
Freiwillig erbrachte Arbeitsleistungen oberhalb der ärztlich verordneten Arbeitszeit ohne Abstimmung und Festlegung durch die Disziplinarvorgesetzten
in Abstimmung mit der Truppenärztin bzw. dem Truppenarzt sind nicht statthaft, da dies dem Ziel der Wiedereingliederung zuwider läuft.

Es können während der Wiedereingliederung mit individuell festgelegter Arbeitszeit daher auch keine Zeitguthaben bzw. Mehrarbeit erwirtschaftet werden 2.

Unterschreitet der oder die Betroffene die Soll-Zeit aus gesundheitlichen Gründen, ist dies mit dem Truppenarzt oder Truppenärztin und den
Disziplinarvorgesetzten abzustimmen sowie mit Korrekturbeleg (Workflow) der zuständigen Zeiterfassung mitzuteilen.
In diesen Fällen entsteht keine Zeitschuld.

Therapiemaßnahmen im Rahmen der strukturierten Wiedereingliederung sollen nicht durch Abgeltung von Ausgleichsansprüchen gefährdet werden.

2 Im Zeitraum der Wiedereingliederung ist auch die Anordnung von Mehrarbeit nicht statthaft."





Auf Grund der o.g. Nr. 2021 gibt es auch kein Problem das gelöst werden müsste. Es ist wie es ist.



Autor KlausP
 - 03. Mai 2023, 07:51:54
Wer hat denn den Stuss mit den Gehaltsabzügen erzählt? Der muss ja richtig Ahnung haben ...
Autor InstUffzSEAKlima
 - 03. Mai 2023, 07:34:04
Durch Dienste an Wochenende bzw. dienstfreien Tagen sollten sich doch auch Stunden aufbauen lassen. Da in dieser Zeit auch Ruhephasen inbegriffen sind bzw. keine 7h Arbeit im herkömmlichen Sinne stattfinden, sollte das ja auch möglich sein, oder?
Autor BulleMölders
 - 03. Mai 2023, 07:30:50
So etwas wie LwPersFw zitiert hat, hatte ich auch im Kopf.

Bei uns ist es gang und gebe, dass Pensionäre (Landesbeamte) mit der max. Anzahl an Minusstunden in Pension gehen. Und auch da verfallen die Stunden ohne weitere Konsequenzen. Allerdings verfallen bei uns auch nicht abgebaute Überstunden bei der Pensionierung.
Autor LwPersFw
 - 03. Mai 2023, 06:57:03
"2021. Sofern Soldaten und Soldatinnen, mit Zeitschulden aus der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die
Bundeswehr verlassen, verfallen diese. Dieses gilt unabhängig von dem Grund der Entlassung (z. B.
reguläre Entlassung, Entlassung aus durch den Soldaten bzw. die Soldatin zu vertretenden Gründen usw.)."


C1-1420/34-1370

Hier hat der zuständige DV von der flexiblen Arbeitszeitgestaltung Gebrauch gemacht, indem er einen Soldaten,
der keinen EU mehr hatte - weil im Dezember die ganze Einheit z.B. 1 Woche "zu war" - , ins Minus geschickt hat.

"2018. Zeiten oder Zeiträume ohne Dienstdurchführung, die zu Zeitschulden führen, sind mit einem
Vorlauf von 14 Tagen anzuweisen und ausschließlich zur Verlängerung von Wochenenden oder
sonstigen Zeiten der Abwesenheiten der Soldaten und Soldatinnen (z. B. Urlaub) statthaft. Sie sind im
Dienstplan zu erfassen. Ein darüber hinaus gehender Nachweis der Abwesenheit, mit Ausnahme der
Eingabe in das jeweilige Arbeitszeiterfassungssystem, ist nicht erforderlich. Die Maßnahme ist beteiligungspflichtig."


Das auf Grund ärztlicher Entscheidungen dies bis DZE nicht mehr auszugleichen ist --- ISSO.

ZitatAuf Grund meiner gesundheitlichen Verfassung darf ich laut Arzt nur eine bestimmte Stundenanzahl Dienst tun (7h) es ist mir somit auch untersagt Überstunden zu machen der Status gilt bis DZE.


Autor wolverine
 - 03. Mai 2023, 00:17:27
Dem stimme ich zu. Wenn jemand ohne Grund nicht zum Dienst erscheint, hätte man das seiner Zeit disziplininar ahnden müssen.
Autor HubschrauBär
 - 02. Mai 2023, 19:38:56
Am Ende ist es doch das Problem desjenigen der die Minusstunden angeordnet hat.

Der Abbau von Mehrarbeit wird ja angeordnet und nicht beantragt ;-)
Autor VeggieBurger
 - 02. Mai 2023, 19:27:01
Setz dich mit deinen Vorgesetzten an einen Tisch und findet eine Lösung.
Irgendjemand hat ja deine Urlaubsanträge genehmigt/ den Abbau der nicht vorhandenen MA angeordnet.

Hier wird dir niemand die Lösung aufzeigen können.

Ausscheiden wirst du so oder so.
Autor Torbadin
 - 02. Mai 2023, 18:02:03
Grüße Comunity,

ich habe folgendes Problem. Ich scheide in 2 Monaten aus und habe ein Stundenkonto von -71h. Auf Grund meiner gesundheitlichen Verfassung darf ich laut Arzt nur eine bestimmte Stundenanzahl Dienst tun (7h) es ist mir somit auch untersagt Überstunden zu machen der Status gilt bis DZE.
Der Spieß hat mich letzte Woche darauf angesprochen, sowie der Chef das ich mit etwas überlegen soll wie ich die Stunden aufbaue.
Mehrere Vorschläge meinerseits wurden leider nicht angenommen (1h länger pro Tag zu arbeiten(schließt sich ja wegen Arztweisung aus)), das ich die 71h vom Gehalt abgezogen bekomme. Des Weiteren wie soll ich das schaffen 71h abzubauen. Ich habe noch 2 Wochen BFD Maßnahmen und am 01.07.23 fange ich mit der Schule zivil an. Habe weder EU noch DAs übrig.

Des Weiteren hätte ich gar nicht soviel Minus wenn da etwas nicht schief gegangen wäre. (Hatte im Dezember 1 Woche Stunden schreiben müssen ,da ich kein EU mehr hatte da niemand mehr in der Einheit war, hatte mich am Fuß verletzt (Bänderriss) und wurde von allen Diensten befreit. Mir wurde versichert die Stunden würde ich zurück bekommen wenn ich vom Arzt befreit werde, was aber nicht passierte. Denn Stunden werden nicht erstattet war die Aussage.

Nun die Frage. Was kann mir da jetzt blühen , hat jemand eine Idee wie ich die Stunden aufbauen könnte? Ich bin mehr als Ratlos und machen mir große Sorgen deshalb.

Grüße
Torbadin