Autor: LwPersFw
« am: 26. Juni 2023, 10:18:57 »Für Zivilpersonal der Bw, also auch die Beamten/innen gilt:
Reservistendienst von beordertem Zivilpersonal
3106. Zivilpersonal, das für Beorderungen durch die jeweiligen PersBSt freigestellt worden ist, leistet
nur in seinen Beorderungsverwendungen (VstkgRes oder PersRes) oder in Fällen der Nr. 3107 dieser
Regelung RD. Das Einverständnis der PersBSt ist bei RD nach Nr. 2003 von mehr als einem Monat im
Kalenderjahr und/oder bei Unterschreiten der Schutzfrist einzuholen. Zudem ist vor jeder Heranziehung
das Einverständnis der zivilen Beschäftigungsdienststelle einzuholen. Die schriftliche Zustimmung der
PersBSt und der Beschäftigungsdienststelle sind im Regelfall durch die oder den Zivilbeschäftigten
einzuholen. Im Einzelfall kann dies nach Absprache auch vom Beorderungstruppenteil durchgeführt
werden. Dem BAPersBw sind Anforderungen zu RD nur bei erteilter Zustimmung vorzulegen
Reservistendienst von nicht beordertem Zivilpersonal
3107. Nicht beordertes Zivilpersonal kann RD leisten zur
• Teilnahme an der Allgemeinen Soldatischen Ausbildung (ASA),
• vorbereitenden Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung oder
• Vorbereitung auf militärische und militärfachliche Aufgaben der Bw sowie deren Wahrnehmung, wenn diese im Zivilstatus nicht möglich ist
• Vorbereitung und Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, an Olympischen Spielen sowie an Internationalen Militärmeisterschaften im Rahmen des Spitzensportes nach den Vorgaben des Abschnittes 3.3.3.8.
3108. Darüber hinaus ist RD von nicht beordertem Zivilpersonal ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfordert in jedem Einzelfall das Einverständnis der Betroffenen und der zuständigen PersBSt."
Siehe : A2-1300/0-0-2 Die Reserve
Ergänzend: A1-1300/0-5000 Freigabe von Zivilpersonal für Beorderungen
Reservistendienst von beordertem Zivilpersonal
3106. Zivilpersonal, das für Beorderungen durch die jeweiligen PersBSt freigestellt worden ist, leistet
nur in seinen Beorderungsverwendungen (VstkgRes oder PersRes) oder in Fällen der Nr. 3107 dieser
Regelung RD. Das Einverständnis der PersBSt ist bei RD nach Nr. 2003 von mehr als einem Monat im
Kalenderjahr und/oder bei Unterschreiten der Schutzfrist einzuholen. Zudem ist vor jeder Heranziehung
das Einverständnis der zivilen Beschäftigungsdienststelle einzuholen. Die schriftliche Zustimmung der
PersBSt und der Beschäftigungsdienststelle sind im Regelfall durch die oder den Zivilbeschäftigten
einzuholen. Im Einzelfall kann dies nach Absprache auch vom Beorderungstruppenteil durchgeführt
werden. Dem BAPersBw sind Anforderungen zu RD nur bei erteilter Zustimmung vorzulegen
Reservistendienst von nicht beordertem Zivilpersonal
3107. Nicht beordertes Zivilpersonal kann RD leisten zur
• Teilnahme an der Allgemeinen Soldatischen Ausbildung (ASA),
• vorbereitenden Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung oder
• Vorbereitung auf militärische und militärfachliche Aufgaben der Bw sowie deren Wahrnehmung, wenn diese im Zivilstatus nicht möglich ist
• Vorbereitung und Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, an Olympischen Spielen sowie an Internationalen Militärmeisterschaften im Rahmen des Spitzensportes nach den Vorgaben des Abschnittes 3.3.3.8.
3108. Darüber hinaus ist RD von nicht beordertem Zivilpersonal ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfordert in jedem Einzelfall das Einverständnis der Betroffenen und der zuständigen PersBSt."
Siehe : A2-1300/0-0-2 Die Reserve
Ergänzend: A1-1300/0-5000 Freigabe von Zivilpersonal für Beorderungen