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ZitatIch würde einen Neustart eher begrüßen, als den stetigen Versuch anzustellen,meine Karriere in der Bundeswehr wiederzubelebeDer Neustart wäre nicht in der Bw, weil Dienstgrad bleibt, wenn man das aber als Möglichkeit zum rausgehen sucht, dann siehe erster Satz.
Zitat von: Ralf am 29. Juni 2023, 16:29:08
Der Hinweis von KlausP ist hier richtig. Nur wenn er sich nicht mehr für die Fw-Lfb eignet wäre er zu entlassen. Beispiel: der OA begeht ein heftiges Dienstvergehen, dass ihn sowohl als Offz als auch als Uffz nicht mehr geeignet erscheinen lässt -> Entlassung.
Hier ist aber eine Einschränkung für die Fw-Lfb nicht gegeben. Wäre an sich ja auch fatal, müsste dann fast jeden Sdt, der noch nicht vollständig ausgebildet davon abhalten, einen LfbAufstieg zu beantragen, weil er dann Gefahr liefe, entlassen zu werden. Wäre jetzt das Studium auch integraler Bestandteil der Fw-Ausbildung, ja dann wäre auch die Entlassung erforderlich.
So muss man halt sehen, wie man mit der Dienstzeit umgeht, wo es Dienstposten für den ursprünglichen Wdg gibt und dementsprechend weiter ausbildet.
Zitat... (4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Unbeschadet des Satzes 1 soll entlassen werden:
1.
ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier eignet,
2.
ein Sanitätsoffizieranwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier eignet,
3.
ein Militärmusikoffizieranwärter, der sich nicht zum Militärmusikoffizier eignet,
4.
ein Geoinformationsoffizieranwärter, der sich nicht zum Geoinformationsoffizier eignet,
5.
ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel eignet, und
6.
ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignet.
Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt. ...
Zitat von: F_K am 29. Juni 2023, 14:48:41Den FW Lehrg habe ich damals bereits gemacht. Da mir der GrpFhr fehlte bin ich nicht befördert worden und war entsprechend nie auf Dienstposten. Das ändert daran aber auch nichts oder?
Frage halt die Personalführung - Regelfall ist die Entlassung - da Du ja andernfalls als HptFw zu führen wärst, aber keine Fw ATB hast.