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Autor Ralf
 - 03. Juli 2023, 11:54:32
Das ist dann eine temp. Regelung, die man bspw. getroffen hat, da es sich um einen Ausbildungsverzug seitens der Bundeswehr handelt, um hier soweit wie möglich die Nachteile zu mitigieren.
Ob das dann noch so ist, wenn du anstehst, wird man sehen. Die Regelung in der AR sieht beide Lizenzen vor.
Autor Daniel148
 - 03. Juli 2023, 11:40:34
Danke, dass dachte ich mir fast auch wenn es zu schön gewesen wäre :D

Aktuell gilt aber noch die Regelung mit Erwerb, der ersten Lizenz Ernennung zum Leutnant sowie BS

Autor Ralf
 - 03. Juli 2023, 10:29:02
OK.
Die Beförderungsvoraussetzungen legt die AR C1-1340/0-2002 fest.
Für MilFVK hat die Lw festgelegt: Erlaubnisse Flugplatzkontrolldienst (ADI) und Anflugkontrolldienst (APS) in der Militärischen Flugsicherung (MilFS)
Denn mit der Beförderung zum Lt geht der BS einher und die Sdt müssen ja dafür ausgebildet sein.
ZitatIch hatte die Diskussion mit einem anderen Kameraden, der sagt das ich nach drei Jahren das Recht habe auf die Beförderung und dies ansonsten einklagen kann.
Dann soll er dir mal erklären, wie er sich das vorstellt. SLV § 44 sieht hier nur vor: "Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre" und "zum Leutnant nach 36 Monaten."

Autor Daniel148
 - 03. Juli 2023, 10:12:08
Ich war HF vorher und habe die Karte gezogen, mich in der Laufbahn zu bewerben mithilfe Eigungsfeststellung und so, also Phase I (Assesmentcenter für Führungskräfte) sowie II
Autor Ralf
 - 03. Juli 2023, 09:45:51
Bist du in die Lfb OffzMilFD eingestellt worden? Bist du als OFR eingestellt worden?
Autor Daniel148
 - 03. Juli 2023, 09:25:33
Ich bin seitdem 01.07.2022 in der Laufbahn OffzMilFD (OFR) MilFVK.

Habe ich nun auch das Anrecht nach drei Jahren zum Leutnant befördert zu werden, wie alle anderen OffzMilFD? Ich hatte die Diskussion mit einem anderen Kameraden, der sagt das ich nach drei Jahren das Recht habe auf die Beförderung und dies ansonsten einklagen kann.