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Zusammenfassung

Autor Erdmann
 - 08. September 2023, 02:03:43
Niederkunft gibt der Frau gibt einen Tag Sonderurlaub,

bzgl. Elternzeit wurde mir damals mal in einem Informationsgespräch mit dem Sozialdienst vor der Geburt unseres zweiten Kindes geraten, dass ich keine zwei Monate am Stück nehme, sondern dazwischen noch einen Monat im Dienst bin. So habe ich es damals auch gemacht und mir wurde kein Tag EU gestrichen. Den Monat zwischen den beiden Monaten Elternzeit habe ich dann mit eigenem EU noch ein wenig verkürzt. Passte in dem Fall ganz gut, denn der 2. Monat nach Geburt war Mitte Dezember bis Mitte Januar und da kommen einem ja auch ggf. noch die gesetzlichen Feiertage entgegen.

Also:
Geburt SU
1. Monat EZ
2. Monat Dienst (ggf. ein wenig EU nehmen)
3. Monat EZ

Vielleicht ein Ansatz für dich
Autor LwPersFw
 - 05. September 2023, 06:11:44
A-2645/6

"4.5.1.13 1. Teil: Ergänzende Hinweise

a) Erholungsurlaub

4058. Nach § 1 SUV in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Nummer 1 der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)
wird der Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat einer Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt.

Beispiel:

Elternzeit vom 28. Februar 2009 bis 31. Dezember 2010

Kürzung des Erholungsurlaubs 2009 um 10/12 (März bis Dezember) und 2010 kein Erholungsurlaub.

Ergeben sich bei der Berechnung des Urlaubs Bruchteile eines Tages oder einer Stunde, wird kaufmännisch gerundet (§ 5 Abs. 7 EUrlV).

Beispiel:

Urlaubsanspruch 30 Tage, Kürzungsfaktor 1/12

(30 x 1) : 12 = 2,5

30 - 2,5 = 27,5 = 28 Arbeitstage.

Die Kürzung des Erholungsurlaubsanspruchs bezieht sich nur auf die Zeit der Elternzeit.
Die der Elternzeit vorangehenden Zeiten des Mutterschutzes mindern den Anspruch einer Soldatin auf Erholungsurlaub nicht.

4059. Soweit der zustehende Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen
wurde, ist der Resturlaub nach der Elternzeit dem Erholungsurlaub des laufenden Urlaubsjahres hinzuzufügen.
Laufendes Urlaubsjahr ist das Jahr, in dem der Dienst nach Beendigung der Elternzeit wieder angetreten wird.

Vor der Elternzeit zu viel gewährter Urlaub ist nach der Elternzeit durch Anrechnung auf einen neuen Urlaubsanspruch auszugleichen.

Gleiches gilt bei einem gegeben falls bestehenden Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 208 SGB IX."

Autor HubschrauBär
 - 04. September 2023, 18:04:10
Soldatenurlaubsverordnung (SUV §9) I.V.m. Sonderurlaubsverordnung für Beamte des Bundes (SUrlV), hier: §21 (1) 1.

"Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin oder der mit der Beamtin oder dem Beamten in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährtin"

1 Arbeitstag Sonderurlaub
Autor KlausP
 - 04. September 2023, 17:33:43
Im Soldatengesetz steht dazu auch nichts, eher in der Soldatenurlaubsverordbung und deren Ausführungsbestimmungen. Das sollte sich aber nicht wesentlich von den Regelungen für Beamte unterscheiden.

Zitat... Ist das wirklich so richtig? ...

Meiner Meinung nach irrt der Spieß, wenn dort von vollen Kalendermonaten die Rede ist.
Autor Donny
 - 04. September 2023, 17:29:12
Hallo zusammen,

hat man als Soldat auch Anspruch auf Sonderurlaub für den Tag der Geburt des eigenen Kindes (ist bekannt da geplanter Kaiserschnitt). Finde im Internet nur die Rechte für die Beamten da steht etwas von einem Tag - im Soldatengesetz finde ich nichts. Außerdem habe ich ab Ge urt 2 Monate Elternzeit beantragt. Laut Beamtengesetz und Urteile des BGH darf der Urlaub nur für einen vollen Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt werden. Laut meinem Spies wird mir mein Urlaub aber um 7 Tage gekürzt da ich ab Ende des Monats 2 Monate Elternzeit nehme und dann ja 3 Monate betroffen wären? Ist das wirklich so richtig?